Dr. Christian Wunderlich unterzeichnet ersten Tarifvertrag in der Tiermedizin

© RICO THUMSER

Der erste Tarifvertrag für deutsche Tierärzte unterzeichnet

Hannover, NI | Der Bund angestellter Tierärzte e.V. (BaT) verkündete heute mit Stolz einen historischen Moment für die Tiermedizin. Nach acht Jahren beharrlicher Arbeit hat der BaT den ersten Tarifvertrag der Tiermedizin, außerhalb des öffentlichen Dienstes, erfolgreich unterzeichnet. Praxisinhaberin Nicole Schreiter vom Tiergesundheitszentrum Lichtenau (Sachsen) geht mit der ersten Unterschrift voraus.

Die Veterinärmedizinerin Nicole Schreiter: „Meine Praxis kann sich jetzt noch intensiver an der Notfallversorgung von Haustieren beteiligen. Mit den neuen Regelungen des Tarifvertrages ist die Organisation der Schichten meiner Mitarbeitenden viel verbindlicher geworden. So ist es möglich, eine 24/7‑Versorgung im Zweischichtsystem bereitzustellen.” Außerdem hofft Nicole Schreiter auf zahlreiche Bewerbungen von Fachkräften, da sie ihr Team erweitern möchte. Die Tierärztin: „Eine Stellenanzeige, die mit einem Tarifvertrag wirbt, ist in unserer Branche zurzeit noch ein absolutes Alleinstellungsmerkmal.“ Einzige Voraussetzung dafür ist, dass ihre Angestellten Mitglied im BaT sind.

this is placeholder text © RICO THUMSER (v.l.n.r. Dr. Christian Wunderlich, Dr. Elisabeth Brandbusemeyer, Nicole Schreiter)

Bisher musste der tiermedizinische Notdienst nach den strengen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes organisiert werden und die Bezahlung angestellter Tierärzt:innen lag deutlich unter dem Niveau vergleichbarer akademischer Berufe. Nun trifft die von den Arbeitgebenden geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit auf festgeschriebene Gehälter und Zuschläge für Sonderschichten — ein wichtiger Schritt, um dem vorherrschenden Fachkräftemangel zu begegnen und die Notdienstversorgung zu sichern.

Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, 1. Vorsitzende des BaT: *“Dies ist ein wichtiger Meilenstein für unseren Verein und markiert einen positiven Wendepunkt für alle angestellten Tierärzt:innen in Deutschland“ freut sich Dr. Elisabeth Brandebusemeyer.

Von Tarifverträgen profitieren beide Seiten gleichermaßen

- Dr. Elisabeth Brandebusemeyer, 1. Vorsitzende des BaT

“Arbeitnehmende schätzen die Verlässlichkeit und Sicherheit tariflicher Regelungen, die nicht in mühsamen Einzelgesprächen verhandelt werden müssen und die für alle Kolleg:innen einer Einheit gelten. Auch die klar definierte Progression bei den Gehältern aufgrund der Stufenregelung, sowie die verlässliche Eingruppierung nach Qualifikation, sind ein großer Vorteil. Für weibliche Tierärzte ein zusätzlicher Benefit ist die automatische Egalisierung des Gender Pay Gap, der branchenweit immerhin bei 18% liegt. Gleichzeitig bieten Tarifverträge Arbeitgebenden Verlässlichkeit und darüber hinaus Planungssicherheit. Und bei den Arbeitszeiten ist ein Verlassen der “Grauzone” möglich, in die sich aktuell noch viele Arbeitgebende begeben, wenn sie vom Arbeitszeitgesetz abweichende Dienstzeiten anordnen.”

Dr. Christian Wunderlich, 2. Vorsitzender des BaT: “Wir gehen davon aus, dass nun viele Arbeitgebende nachziehen und sich damit für eine langfristige Bindung von Angestellten und gute, verlässliche Arbeitsbedingungen für beide Seiten einsetzen“.

Details zum Tarifvertrag

  • gilt ab dem 01.06.2024 und hat eine Laufzeit von 2 Jahren
  • 38-Stundenwoche
  • 30 Tage Urlaub
  • maximale Dienstlänge von 12 Stunden zuzüglich Pausen.
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