Listenhunde in Deutschland
Jedes der 16 Bundesländer in Deutschland hat Vorschriften und Regelungen für Hunde, die als potenziell gefährlich für die Gesellschaft eingestuft wurden. Das sind in der Regel Hunde, die übermäßige Aggression zeigen oder einen unkontrollierten Jagdtrieb haben. Zusätzlich haben viele Bundesländer ausgewählte Züchtungen in einer Rasseliste zusammengefasst, und deren Haltung eingeschränkt oder erschwert. Diese Hunde sind als Listenhunde oder Kampfhunde bekannt. In Deutschland gibt es 22 davon.
Bundesländer
mit Rasseliste
Bundesländer
ohne Rasseliste
Alle Listenhunde in Deutschland
Alano
American Bulldog
American Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Bandog
Bullmastiff
Bullterrier
Cane Corso
Dobermann
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Kangal
Kaukasischer Owtscharka
Mastiff
Mastin Español
Mastino Napoletano
Perro De Presa Canario
Perro De Presa Mallorquin
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Kampfhunde vs Listenhunde vs gefährliche Hunde
Historisch gesehen ist ein Kampfhund ein für Tierkämpfe ausgebildeter Hund. Oft wurden dafür bestimmte Rassen durch gezielte Selektion von Körperbau und Wesen gezüchtet. Viele dieser und einige weitere Rassen dürfen in den meisten Bundesländern nur unter Auflagen gehalten werden. Diese Rassen werden in einer Rasseliste zusammengefasst. Hunde, die einer dieser Rassen angehören, sind Listenhunde. Aber jeder Hund, der übermäßige Aggression zeigt, kann von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, unabhängig von der Rasse. Umgangssprachlich wird allerdings oft dasselbe unter Kampf-, Listen- und gefährlichen Hund verstanden.
Was ist ein Wesenstest
Die Vorverurteilung von Hunden aufgrund ihrer Rasse kann in manchen Bundesländern durch einen Wesenstest aufgehoben werden. Dabei wird ein Hund in verschiedenen Alltags- und Stresssituationen beobachtet. Gibt es kein Anzeichen dafür, dass der Hund eine Gefahr für die Gesellschaft ist, gilt der Wesenstest meist als bestanden.
Was ist ein Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis ist umgangssprachlich oft als Hundeführerschein bekannt. Für Listenhunde ist er oft verpflichtend, während es für andere Hunde besondere Freiheiten wie das Führen ohne Leine gewährt. Dabei variieren die Abläufe je nach Bundesland. Üblicherweise beinhaltet der Sachkundenachweis einen theoretischen Teil, in dem man über Bedürfnisse, Verhaltensweisen und Rechtsvorschriften run um den Hund lernt, sowie einen praktischen Teil, in dem man das Gelernte demonstrieren muss.
Was ist Kupieren
Kupieren beim Hund bezieht sich auf das chirurgische Entfernen eines Teils des Schwanzes oder der Ohren. Historisch wurde dies meist gemacht, um Verletzungen bei der Jagd oder Arbeit zu verhindern. Heute ist das Kupieren in Deutschland verboten und gilt als inhuman. Dennoch wird bei einigen Hunden, insbesondere Listenhunden, aus ästhetischen Gründen immer noch kupiert. Zum Beispiel beim Dobermann, um die Ohren spitz und aufrecht nach oben aussehen zu lassen.
Listenhunde und Steuern
Viele Bundesländer erlauben den Gemeinden, einen höheren Steuersatz für Listenhunde zu verlangen. Die Hundesteuer ist nicht zweckgebunden, das bedeutet, die Gemeinde darf das Geld nach eigenem Ermessen verwenden. In einigen Städten wurde offen darüber diskutiert, die Hundesteuer zu erhöhen, um Haushaltslöcher zu stopfen. Dabei ist ein Spitzensatz von bis zu über 1.000 € erlaubt. Wer sich einen Listenhund zulegen möchte, sollte darauf vorbereitet sein, wesentlich höhere Steuern zu zahlen.
Welche Hunde sind in Deutschland verboten?
In Deutschland ist keine Hunderasse per se verboten. Es gibt jedoch ein Importverbot für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Diese Hunde dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Hunde dieser Rasse dürfen aber abhängig vom Bundesland gehalten werden.