Schleswig-Holstein Wappen ohne Hintergrund

Wann gelten Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich?

Mit allen Auflagen und Verbote für Halter von gefährlichen Hunden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Perro De Presa Canario. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.

In Bundesland Schleswig-Holstein gibt es seit Januar 2016 keine Listenhunde mehr, wodurch keine besonderen Auflagen für Hunde bestimmter Rassen gelten. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich hängt stattdessen von seinem Verhalten und den möglichen Vorfällen ab. Ein Hund muss also erst auffällig geworden sein, um als gefährlich zu gelten.

Ein Hund gilt dann in der Regel für die nächsten zwei Jahre als gefährlich und kann anschließend erneut beurteilt werden. In der Zwischenzeit müssen jedoch viele Auflagen und Verbote beachtet werden.

Wann gilt ein Hund in Schleswig-Holstein als gefährlich?

Realistische Farbstiftzeichnung. Porträt eines wütenden erwachsenen Deutschen Schäferhundes, der die Zähne zeigt. Der Hund schaut zur Seite auf weißem Hintergrund.

Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er ohne ersichtlichen Grund einen Menschen gebissen hat oder gefährliches und aggressives Verhalten gegenüber Menschen zeigt, wie beispielsweise gefährliches Anspringen. Ebenso wird ein Hund als gefährlich betrachtet, wenn er ein anderes Tier ohne vorherigen Angriff gebissen hat oder unkontrolliert Tiere hetzt oder reißt. Die Beurteilung der Gefährlichkeit des Hundes kann durch Anordnung der Behörden von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Sobald ein Hund als gefährlich eingestuft wird, hat der Hundehalter innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, damit die Behörden die Erlaubnisvoraussetzungen überprüfen können. Nach zwei Jahren kann ein Antrag auf Rehabilitierung gestellt werden, der sich jedoch auf ein Jahr verkürzt, wenn der Hund erfolgreich einen Wesenstest bestanden hat.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat unverzüglich nach der Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes eine Erlaubnis nach § 8 zu beantragen oder das Halten des Hundes aufzugeben.

Die Sachkunde als Pflicht für Halter von gefährlichen Hunden

Eine fröhliche Frau schreibt einen Test, während ihr Hund mit den Vorderpfoten auf den Tisch springt.

Dabei wird geprüft, ob der Halter die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, den Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dies geschieht meist durch eine Sachkundeprüfung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Im theoretischen Teil der Sachkundeprüfung wird folgendes Wissen getestet:

  • Sozialverhalten und Ausdrucksformen des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondereAbstammung, Körperbau und Körpersprache)
  • Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehung und Ausbildung des Hundes
  • Rechtsvorschriften zum Umgang mit Hunden

Im praktischen Teil wird die Anwendung des Wissens am Hund getestet. Wer sein Wissen in der Theorie beweist und in der Praxis anwenden kann, erhält einen "Hundeführerschein".

Der Wesenstest als Nachweis der Sozialverträglichkeit eines Hundes

Eine Frau geht mit einem Hund im Park spazieren. Dabei kommt ihr ein Kind auf einem Fahrrad entgegen.

Das Ziel des Wesenstests ist es, zu erkennen, ob der Hund übersteigerte aggressive Reaktionen zeigt oder für die Gesellschaft keine Gefahr darstellt. Der zu prüfende Hund sollte mindestens fünfzehn Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des zweiten Lebensjahres geprüft werden, muss nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholung des Wesenstests stattfinden.

Der Wesenstest umfasst folgende Elemente (Prüfelemente):

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung, die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Situationen
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen
  • Verhalten beim Kontakt mit anderen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Anwesenheit der Hundehalterin oder des Hundehalters in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden

Besteht der Hund den Wesenstest ist das ein wichtiger Aspekt bei der Beurteilung, ob eine einmal vorgenommene Einstufung als gefährlicher Hund rückgängig gemacht werden kann.

Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Schleswig-Holstein

Junge Polizistin in Uniform macht Notizen

Verbote im Umgang mit (gefährlichen) Hunden in Schleswig-Holstein

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Herzen

    Mit gefährlichen Hunden darf nicht gezüchtet werdenHundeG §15