Nordrhein-Westfalen Wappen ohne Hintergrund

Alle Listenhunde in NRW

Mit Bildern aller Hunde sowie Auflagen und Verbote für Halter von Listenhunden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Mastin Espanol. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.

Im Bundesland NRW gibt es viele Gründe, warum ein Hund als gefährlich gelten kann. Dazu zählt eine Rassenzugehörigkeit der berüchtigten "Kampfhunde", sowie Hunde, die in der Vergangenheit Verhaltensauffälligkeiten gezeigt haben. Zusätzlich müssen Besitzer eines großen Hundes verschärfte Auflagen erfüllen.

Wer einen Listenhund halten möchte, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Dafür müssen bestimmte Auflagen erfüllt und ein besonderes Interesse für die Haltung eines solches Tier nachgewiesen werden. Das Bewachungen eines gefährdeten Besitztums kann beispielsweise ein Grund sein.

Die gute Nachricht ist: Wer mit einem dieser Hunde nach Nordrhein-Westfalen zieht, kann oft die bisherige Erlaubnis, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen anerkennen lassen.

Listenhunde der Kategorie 1 in NRW

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) stuft 5 Hunderassen als gefährlich ein: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Auch Kreuzungen und Mischlinge fallen darunter, und im Zweifelsfall obliegt es dem Besitzer nachzuweisen, dass bei der Züchtung kein Listenhund verwendet wurde. Die Rassezugehörigkeit wird vorwiegend durch den Phänotyp, also das Aussehen, entschieden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Pit Bull Terrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Bullterriers. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
  • American Pit Bull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde der Kategorie 2 in NRW

Das LHundG NRW führt neben den "gefährlichen" Rassen auch eine zusätzliche Liste von Züchtungen mit verschärften Auflagen. Diese Hunde gelten zwar nicht als gefährlich, aber ihre Besitzer müssen fast alle Auflagen erfüllen, wie es bei einem Kampfhund der Fall wäre.

Dazu gehört eine allgemeine Erlaubnispflicht, die einen Sachkundenachweis sowie Zuverlässigkeit umfasst. Ebenfalls erforderlich sind eine generelle Leinenpflicht und eine ausbruchsichere Unterbringung.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Alano. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Bulldog. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Bullmistaff. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Dogo-Argentino. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Fila Brasileiro. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Mastiff. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Mastin Espanol. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Mastino-Napoletano. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Rottweiler. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Taso Inu. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Dogo Argentino

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastin Español

  • Mastino Napoletano

  • Rottweiler

  • Tosa Inu

Große Hunde müssen viele Auflagen befolgen

Hunde, die eine Widerristhöhe von mehr als 39 cm haben oder mindestens 20 kg wiegen, müssen vom Halter bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Obwohl diese Hunde nicht als gefährlich eingestuft werden, ist ihre Haltung mit besonderen Auflagen verbunden. Der Halter muss die Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Der Hund muss gechipt werden und benötigt eine passende Haftpflichtversicherung. Außerdem gilt eine Anleinpflicht.

Wann gilt ein Hund in NRW als gefährlich?

Realistische Farbstiftzeichnung. Porträt eines wütenden erwachsenen Deutschen Schäferhundes, der die Zähne zeigt. Der Hund schaut zur Seite auf weißem Hintergrund.

Jedes Bundesland regelt den Umgang mit auffällig gewordenen Hunden, und das gilt auch für Nordrhein-Westfalen. Hier werden Hunde unabhängig von ihrer Rasse anhand ihrer Ausbildung, ihres Verhaltens oder früherer Vorfälle als gefährlich eingestuft.

Als gefährlich gelten Hunde, die zum Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind. Dazu zählen auch Hunde, die Menschen oder andere Tiere angegriffen, gebissen oder unkontrolliert gejagt haben.

In manchen Fällen reicht es bereits aus, wenn der Hund einen Menschen auf bedrohliche Weise angesprungen hat.

Die Sachkunde als Pflicht für Halter von gefährlichen Hunden

Eine fröhliche Frau schreibt einen Test, während ihr Hund mit den Vorderpfoten auf den Tisch springt.

Die Sachkunde besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu führen, dass keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Der Nachweis der Sachkunde ist durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes zu erbringen.

Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine schriftliche Prüfung erbracht. Dabei werden 64 Single-Choice-Fragen gestellt, von denen zwei Drittel richtig beantwortet werden müssen. Dafür hat man 90 Minuten Zeit. Die folgenden Themen sind Teil der Prüfung:

  • Ausdrucksverhalten, Ausdrucksformen des Hundes
  • Entwicklungsphasen, Sozialverhalten, Mensch-Hund-Beziehung
  • Rassespezifische Merkmale und Eigenschaften des Hundes
  • Haltung, Ernährung sowie Gesundheit von Hunden
  • Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehung und Ausbildung des Hundes, Lernverhalten, Hilfsmittel
  • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden, LHundG NRW, Durchführungsverordnung zum LHundG NRW, Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW

Die Verhaltensprüfung zur Befreiung der Leinen- und Maulkorbpflicht

Eine Frau geht mit einem Hund im Park spazieren. Dabei kommt ihr ein Kind auf einem Fahrrad entgegen.

Für viele Hunderassen gilt in Nordrhein-Westfalen eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Wer sich davon befreien lassen möchte, muss die Ungefährlichkeit des Hundes nachweisen. Dies geschieht durch eine Verhaltensprüfung. Das Ziel ist es, übersteigert aggressives Verhalten zu erkennen, das sich in gefährlicher Weise auf Menschen und Tiere auswirken kann. Dies wird durch die Nachstellung von Alltagssituationen getestet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
  • Verhalten gegenüber Personen in Bewegung
  • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten
  • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen
  • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Gegebenheit
  • Verhalten bei Begegnungen mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in alltäglichen Begegnungssituationen mit fremden Personen und Hunden

Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Nordrhein-Westfalen

Junge Polizistin in Uniform macht Notizen

Verbote im Umgang mit (gefährlichen) Hunden in Nordrhein-Westfalen

  • gelbes Piktogramm von einem Aggressiven Hund

    Ausbildung zur Steigerung von Aggressivität und Gefährlichkeit ist VerboteLHundG NRW §2.3

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Herzen

    Mit gefährlichen Hunden darf nicht gezüchtet werdenLHundG NRW §9

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Eurozeichen

    Der Handel mit gefährlichen Hunden ist verbotenLHundG NRW §9