Wann gelten Hunde in Niedersachsen als gefährlich?
Mit allen Auflagen für Halter von gefährlichen Hunden.
Im zuletzt 2023 überarbeiteten "Gesetz über das Halten von Hunden" werden keine Rassen aufgelistet, die als gefährlich gelten. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Gefährlichkeit eines Hundes weniger mit der Rasse und mehr mit der Erziehungsmethoden des Halters zu tun hat. Obwohl es scheint, dass die Hundehaltung dadurch in Niedersachsen einfacher ist, bestehen in Niedersachsen mehr Auflagen für die Haltung von jedem Hund als in den meisten anderen Bundesländern. Zum Beispiel ist der Sachkundenachweis für jeden Hundebesitzer verpflichtend. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Hunde richtig geführt werden. Ebenso muss jeder Hund registriert und durch einen Chip gekennzeichnet werden. Das Gesetz wird eröffnet mit dem Grundsatz, dass Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Wann gilt ein Hund in Niedersachsen als gefährlich?
Aufgrund von falscher Erziehung oder unzureichender Ausbildung können vereinzelt immer noch aggressive Hunde auftreten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Niedersachsen Regelungen und Auflagen für solche Hunde festgelegt. Als gefährlich gelten Hunde, die entweder Menschen oder Tiere gebissen haben oder ein Verhalten zeigen, das über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität erkennen lässt. Dies betrifft vor allem Hunde, die gezielt auf Angriffslust, übermäßige Kampfbereitschaft oder Schärfe abgerichtet wurden. Das Halten eines solchen Hundes bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Sachkunde als Pflicht für alle Hundehalter
Für Hundehalter ist der Sachkundenachweis in Niedersachsen verpflichtend. Mit einigen Ausnahmen wie Tierärzten oder Tierheimen müssen alle die Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen. Diese Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
Die theoretische Sachkundeprüfung muss vor Beginn der Hundehaltung abgelegt werden, während die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgt. In der theoretischen Prüfung müssen folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:
- Die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
- Das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften
- Das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- Die Erziehung und Ausbildung von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
In der praktischen Sachkundeprüfung muss gezeigt werden, dass die erworbenen Kenntnisse im Umgang mit einem Hund umgesetzt werden können. Eine Sachkundeprüfung, die in einem anderen Bundesland unter ähnlichen Anforderungen durchgeführt wurde, wird in Niedersachsen anerkannt.
Der Wesenstest als Nachweis der Sozialverträglichkeit eines Hundes
Wenn ein Hund durch unverhältnismäßig aggressives Verhalten auffällig geworden ist, ist es erforderlich, eine Haltungserlaubnis einzuholen. Eine grundlegende Voraussetzung für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist die "Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten", die durch einen Wesenstest nachgewiesen wird.
Hierbei werden die Reaktionen des Hundes in Alltags- und Stresssituationen auf einer Skala von 1 bis 7 bewertet. Das Mindestalter des Hundes für diesen Test beträgt mindestens 15 Monate.
Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Niedersachsen
Sachkunde (alle Hundebesitzer)NHundG §3
Jeder Hund ab 6 Monaten muss gechippt werdenNHundG §4
HaftpflichtversicherungNHundG §5
Meldepflicht im Zentralen MelderegisterNHundG §6
Es muss eine Erlaubnis der Behörden eingeholt werdenNHundG §8
Leinen- und MaulkorbpflichtNHundG §9
VolljährigNHundG §10.1.1a
Führungszeugnis frei von StraftatenNHundG §11
Frei von Drogen- oder psychischen ErkrankungenNHundG §12
WesenstestNHundG §13