Sachsen Wappen ohne Hintergrund

Alle Listenhunde in Sachsen

Mit Bildern aller Hunde sowie Auflagen und Verbote für Halter von Listenhunden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Pit Bull Terrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.

In Freistaat Sachsen gibt es drei Listenhunde. Die bürokratische Hürde, einen Listenhund zu halten, ist im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern einfacher. Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier wird zwar eine Gefährlichkeit vermutet, doch kann diese durch einen Wesenstest widerlegt werden. Zudem zählen Mischlinge mit "nicht Listenhunden" nicht mehr als Listenhunde. Dafür ist im Zweifelsfall ein Züchternachweis notwendig.

Sollte man sich für einen ausgewachsenen Listenhund mit Vorbesitzer entscheiden, empfiehlt es sich, den bestandenen Wesenstest vorzeigen zu lassen. Sollten Sie sich für den Hund entscheiden, müssen Sie einen erneuten Wesenstest machen. Bestehen Sie diesen nicht, können hohe Auflagen und möglicherweise eine teure Hundesteuer folgen.

Vor dem Kauf: Die Weitervermittlung von Listenhunden gestaltet sich oft schwierig. Es sollte geprüft werde ob die Versorgung für das gesamte Hundeleben gewährleisten werden kann.
Wichtig: Einzelne Regelungen zur Haltung sowie die Steuer für Listenhunde können von Stadt zu Stadt abweichen.

Listenhunde der Kategorie 1 in Sachsen

Die Listenhunde in Sachsen werden in der Verordnung "Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden" festgelegt. Die Landesregierung hat bei der Zusammenstellung der Rassen solche ausgewählt, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Durch die Zuchtauswahl wird diesen Hunden eine besondere Angriffsbereitschaft, ein Beißverhalten ohne Hemmung und eine herabgesetzte Empfindlichkeit gegenüber Angriffen des Gegners nachgesagt. Zusätzlich gelten diese Hunde auch aufgrund ihrer Beißkraft als potenziell gefährlich. Welpen gelten ab dem 6. Monat als Listenhunde.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Pit Bull Terrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Bullterriers. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
  • American Pit Bull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

Welche Hunde gelten in Sachsen als gefährlich

Realistische Farbstiftzeichnung. Porträt eines wütenden erwachsenen Deutschen Schäferhundes, der die Zähne zeigt. Der Hund schaut zur Seite auf weißem Hintergrund.

Jeder Hund kann als gefährlich gelten, wenn er in der Vergangenheit auffällig geworden ist. Zu auffälligem Verhalten gehört aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Tieren ohne vorhergehende Provokation. Dazu zählen auch Hunde, die Wild- und Nutztiere gehetzt oder gerissen haben. Die Feststellung der Gefährlichkeit im Einzelfall erfolgt durch die zuständige Kreispolizeibehörde. Nach der Feststellung gelten die selben Auflagen wie für Listenhunde.

Die Wesensanalyse als Nachweis der Sozialverträglichkeit eines Hundes

Eine Frau geht mit einem Hund im Park spazieren. Dabei kommt ihr ein Kind auf einem Fahrrad entgegen.

Die Vermutung der Gefährlichkeit eines Hundes kann im Einzelfall durch einen Wesenstest widerlegt werden. Dabei handelt es sich um eine standardisierte Wesensanalyse, die von behördlich zugelassenen Gutachtern durchgeführt wird. Die zuständige Kreispolizeibehörde erteilt Auskunft über die Adressen der Gutachter. Bei Bestehen wird die erlangte Bescheinigung der zuständigen Kreispolizeibehörde vorgelegt. Wird der Antrag angenommen, verliert der Hund den Status als Listenhund und muss keinen gesonderten Auflagen mehr folgen. Der Wesenstest ist nicht verpflichtend, bringt aber erhebliche Vorteile.

Nach einem Halterwechsel ist vom neuen Halter des Hundes innerhalb eines Jahres ein neues Gutachten über den bestandenen Wesenstest vorzulegen. Im Alter von 7 bis 12 Monaten kann ein Junghund-Wesenstest durchgeführt werden. Dieser ist jedoch nur befristet gültig. Erst ab dem 15. Lebensmonat durchgeführte Wesensanalysen sind unbefristet gültig.

Bei dem Wesenstest wird das Verhalten in 12 Situationen geprüft:

  • Verhalten bei lauten Geräuschen
  • Reaktion auf bewegte Objekte wie Pkw, Fahrrad oder Kinderwagen
  • Interaktion mit unbewegten Objekten wie künstlichen Figuren
  • Beuteverhalten gegenüber Spielzeugen
  • Verhalten gegenüber geschlechtsreifen und gleichgeschlechtlichen Hunden
  • Reaktion auf unbekannte Menschen
  • Angst- und Fluchtverhalten
  • Interaktion mit schnellen, langsamen, ruhenden, drohenden und bedrängenden Personen

Die Sachkunde als Pflicht für Halter von gefährlichen Hunden

Eine fröhliche Frau schreibt einen Test, während ihr Hund mit den Vorderpfoten auf den Tisch springt.

Zur Haltung eines Listenhundes ist ein Sachkundenachweis zwingend notwendig. Die Prüfung der Sachkunde wird von der Kreispolizeibehörde organisiert. Im theoretischen Teil werden im Gespräch Kenntnisse zur Führung und Haltung von Hunden abgefragt. Dieser Teil der Prüfung dauert maximal 30 Minuten. Im praktischen Teil werden die Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund getestet. Bei Bestehen beider Prüfungen wird eine Bescheinigung der Sachkunde ausgestellt. Damit ist eine der Auflagen zur Haltung eines Listenhundes erlangt.

Bei dem Sachkundeprüfung werden folgende Punkte abgefragt:

  • Wesen und das Verhalten des Hundes
  • Erziehung des Hundes
  • Haltungserfordernisse
  • wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
  • Umgang mit dem Hund

Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Sachsen

Junge Polizistin in Uniform macht Notizen

Verbote im Umgang mit (gefährlichen) Hunden in Sachsen

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Herzen

    Zuchtverbot für Listenhunde und Hunde mit gesteigerter AggressivitätSächsGVBl §2

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Eurozeichen

    Handelsverbot. Ausnahme für Hunde unter 6 MonatenSächsGVBl §3

  • gelbes Piktogramm von einem Aggressiven Hund

    Ausbildungen zur Aggressionssteigerung sind verbotenSächsGVBl §4

  • gelbes Piktogramm von einem Warnschild mit Ausrufezeichen

    Mitnahmeverbot auf Kinderspielplätze, Liegewiesen oder BadeanstaltenSächsGVBl §6