Hessen Wappen ohne Hintergrund

Alle Listenhunde in Hessen

Mit Bildern aller Hunde sowie Auflagen und Verbote für Halter von Listenhunden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Kaukasischer Owtscharka. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.

In Hessen wird die Haltung von Hunden durch die "HundeVO" reguliert, die seit Anfang 2003 in Kraft ist. Dort werden neun als gefährlich geltende Hunderassen aufgelistet. Für die Haltung einer dieser Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind unter anderem die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Eignung und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.

Eine Besonderheit in Bundesland Hessen ist, dass die Erlaubnis befristet ist. Diese gilt höchstens für einen Zeitraum von vier Jahren. Erst nach 7 Jahren und mehrfacher Verlängerung gilt die Erlaubnis zur Haltung dieses Hundes als unbefristet, kann jedoch jederzeit zurückgezogen werden. Wenn der Hund älter als zehn Jahre ist, gelten diese Fristen nicht.

Vor dem Kauf: Die Weitervermittlung von Listenhunden gestaltet sich oft schwierig. Es sollte geprüft werde ob die Versorgung für das gesamte Hundeleben gewährleisten werden kann.
Wichtig: Einzelne Regelungen zur Haltung sowie die Steuer für Listenhunde können von Stadt zu Stadt abweichen.

Die Listenhunde in Hessen

In Hessen sind in der HundeVO neun Hunderassen als gefährlich gelistet. Bei allen dieser Hunde kann die Gefährlichkeit durch einen bestanden Wesenstest widerlegt werden. Dennoch muss man sich zur Haltung eines Listenhundes eine Erlaubnis von der örtlichen Ordnungsbehörde einholen. Als Listenhunde zählen auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, die nicht auf der Liste erwähnt werden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Bulldog. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Pit Bull Terrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Bullterriers. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Dogo-Argentino. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Kangal. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Kaukasischer Owtscharka. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Rottweiler. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
  • American Bulldog

  • American Pit Bull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Bullterrier

  • Dogo Argentino

  • Kangal

  • Kaukasischer Owtscharka

  • Rottweiler

  • Staffordshire Bullterrier

Wann gilt ein Hund in Hessen als gefährlich?

Realistische Farbstiftzeichnung. Porträt eines wütenden erwachsenen Deutschen Schäferhundes, der die Zähne zeigt. Der Hund schaut zur Seite auf weißem Hintergrund.

Hunde können als gefährlich eingestuft werden, wenn sie einen Menschen ohne ersichtlichen Grund gebissen haben oder potenzielle Gefahren verursacht haben, wie zum Beispiel durch unangebrachtes Anspringen.

Des Weiteren fallen Hunde in diese Kategorie, wenn sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder angreifen. Aber auch wenn das Verhalten darauf hindeutet, dass der Hund ohne erkennbaren Grund beißen könnten, wie zum Beispiel wenn ein anderes Tier in unterwürfiger Körperhaltung angreifen wird.

Der Wesenstest zur Widerlegung der Gefährlichkeit

Eine Frau geht mit einem Hund im Park spazieren. Dabei kommt ihr ein Kind auf einem Fahrrad entgegen.

Die Wesensprüfung zielt darauf ab, Hunde mit erhöhtem Aggressionsverhalten zu identifizieren, die eine potenzielle Gefahr für Menschen, andere Hunde oder Tiere darstellen könnten.

Diese Prüfung erfolgt in nachgestellten Alltagssituationen, in denen der Hund verschiedenen Reizen ausgesetzt wird. Dabei wird sein Verhalten gegenüber anderen Hunden, Fußgängern, Autos und lauten Geräuschen beobachtet.

Der Hund wird auch belastenden Situationen ausgesetzt, um seine Reaktion auf Beschwichtigungsgesten zu beobachten. Darüber hinaus wird getestet, wie der Hund sich verhält, wenn er alleine gelassen wird.

Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass Aggressionsverhalten zum normalen Verhaltensrepertoire von Hunden gehört und nicht zwangsläufig als Gefährlichkeit interpretiert werden sollte.

Die Sachkunde als Pflicht für Halter von gefährlichen Hunden

Eine fröhliche Frau schreibt einen Test, während ihr Hund mit den Vorderpfoten auf den Tisch springt.

Die Sachkundeprüfung gemäß der HundeVO stellt sicher, dass Personen gefährliche Hunde verantwortungsvoll führen können, ohne Gefahr für Menschen oder Tiere zu verursachen. Der Sachkundenachweis ist eine Voraussetzung für die Führung von gefährlichen Hunden und gilt nur für den geprüften Hund. Folglich muss für jeden weiteren Hund eine separate Sachkundeprüfung durchgeführt werden.

Im theoretischen Teil werden aus einem Fragenkatalog 30 Fragen gestellt. Wenn 21 dieser Fragen richtig beantwortet werden, gilt dieser Teil als bestanden. Zu den Themenbereichen gehören:

  • Lernverhalten
  • Hund und Öffentlichkeit
  • Hundeverhalten
  • Haltung, Pflege und Gesundheit des Hundes
  • Hund und Recht
  • Mensch und Hund

Im praktischen Teil muss der Hund unter Beweis stellen, dass er von der führenden Person leit- und lenkbar ist und sich in der Öffentlichkeit so verhält, dass keine Gefahr besteht. Dazu gehören:

  • Leinenführigkeit bei überwiegend lockerer Leine
  • erfolgreichen Halteübungen
  • Hund kommt auf Zuruf zurück

Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Hessen

Junge Polizistin in Uniform macht Notizen

Verbote im Umgang mit (gefährlichen) Hunden in Hessen

  • gelbes Piktogramm von einem Aggressiven Hund

    Hunde für erhöhte Aggressivität und Gefährlichkeit trainierenHundeVO §11.1

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Herzen

    Vermehrung gefährlicher Hunde ist verbotenHundeVO §13

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Eurozeichen

    Handel und Abgabe gefährlicher Hunde ist verbotenHundeVO §13