Alle Listenhunde in Rheinland-Pfalz
Mit Bildern aller Hunde sowie Auflagen und Verbote für Halter von Listenhunden.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit Anfang 2005 das "Landesgesetz über gefährliche Hunde", das Auflagen und Verbote in der Haltung und Umgang mit Listenhunden vorschreibt. Dort gelten American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier als gefährliche Rassen. Damit hat sich das Bundesland RLP auf die in Deutschland für den Import verbotenen Züchtungen beschränkt.
Die Haltung dieser umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichneten Rassen ist erlaubnispflichtig. Dafür müssen Grundvoraussetzungen wie eine Sachkundebescheinigung und eine Haftpflichtversicherung erfüllt sein, aber auch mögliche Straftaten in der Vergangenheit werden überprüft. Die zuständigen Behörden können die Haltung ablehnen oder mit Einschränkungen zustimmen.
Die Listenhunde in Rheinland-Pfalz
In RLP gelten drei Hunderassen von Geburt an aufgrund ihrer Rasse als gefährlich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier, sowie Mischlinge jeglicher Art mit einem Elternteil Kampfhund.
Im Gesetz ist kein Wesenstest zur Rehabilitation vorgesehen. Daher gibt es keine Möglichkeit, die Ungefährlichkeit des Hundes für die Gesellschaft zu beweisen.
American Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Welche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich
Genau wie alle anderen Bundesländer hat auch Rheinland-Pfalz geregelt wann verhaltensauffällige Hunde verschärfte Auflagen bekommen. Im Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) gelten Hunde als gefährlich die bereits gebissen haben oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigen. Dazu zählt auch das hetzen oder reißen von Wild oder Vieh.
In manchen Fällen reicht es auch aus, wenn ein Hund einen Menschen auf aggressive oder gefahrdrohende Weise anspringt, um als gefährlich zu gelten.
Die Sachkunde ist für das Halten von "Kampfhunden" Pflicht
Wer einen Listenhund halten möchte, benötigt die erforderliche Sachkundebescheinigung. Für den Ablauf der Sachkundeprüfung ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig. Die Prüfung selbst wird in zwei Teile unterteilt.
Im theoretischen Teil werden folgende Kenntnisse getestet:
- Hund und Recht
- Der Hundehalter in der Öffentlichkeit
- Verhalten des Hundes
- Welpenkauf und -aufzucht
- Haltung, Pflege, Gesundheit und Ernährung des Hundes
- Lernverhalten des Hundes und Erziehungshilfsmittel
- Mensch-Hund-Beziehung
Es müssen 75 % der Fragen richtig beantwortet werden, um diesen Teil zu bestehen. Im praktischen Teil wird die Anwendung des theoretischen Wissens in der Praxis getestet. Dies umfasst das Anlegen des Maulkorbs, das Vorbeilaufen an anderen Hunden mit geringem Abstand oder auch das Vorbeilaufen von Joggern.
Der theoretische und praktische Teil sowie die Bescheinigung kosten insgesamt 900 € (Stand April 2024).
Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Rheinland-Pfalz
Es muss eine Erlaubnis der Behörden eingeholt werdenLHundG §3.1
SachkundenachweisLHundG §3.1.2
VolljährigLHundG §3.1.2
Führungszeugnis frei von StraftatenLHundG §3.3.1
Frei von Drogen- oder psychischen ErkrankungenLHundG §3.3.2/3
Ausbruchsichere Unterbringung des HundesLHundG §4.1
Haftpflichtversicherung von mindestens 500.000 €LHundG §4.2
Dauerhafte Kennzeichnung durch elektronisch lesbaren ChipLHundG §4.3
Mitteilungspflicht für Änderungen des Halters/WohnortsLHundG §4.5/6
Leinen- und Maulkorbpflicht LHundG §5.4
Verbote im Umgang mit (gefährlichen) Hunden in Rheinland-Pfalz
Zuchtverbot gilt für alle gefährlichen HundeLHundG §2.1
Handelsverbot für gefährliche HundeLHundG §2.1
Ausbildung zur Steigerung von Aggressivität und Gefährlichkeit ist VerbotenLHundG §2.3
Eine Person darf nicht mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig führenLHundG §5.3