Reinland-Pfalz Wappen ohne Hintergrund

Alle Listenhunde in Rheinland-Pfalz

Mit Bildern aller Hunde sowie Auflagen und Verbote für Halter von Listenhunden.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Pit Bull Terrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.

In Rheinland-Pfalz gibt es seit Anfang 2005 das "Landesgesetz über gefährliche Hunde", das Auflagen und Verbote in der Haltung und Umgang mit Listenhunden vorschreibt. Dort gelten American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier als gefährliche Rassen. Damit hat sich das Bundesland RLP auf die in Deutschland für den Import verbotenen Züchtungen beschränkt.

Die Haltung dieser umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichneten Rassen ist erlaubnispflichtig. Dafür müssen Grundvoraussetzungen wie eine Sachkundebescheinigung und eine Haftpflichtversicherung erfüllt sein, aber auch mögliche Straftaten in der Vergangenheit werden überprüft. Die zuständigen Behörden können die Haltung ablehnen oder mit Einschränkungen zustimmen.

Vor dem Kauf: Die Weitervermittlung von Listenhunden gestaltet sich oft schwierig. Es sollte geprüft werde ob die Versorgung für das gesamte Hundeleben gewährleisten werden kann.
Wichtig: Einzelne Regelungen zur Haltung sowie die Steuer für Listenhunde können von Stadt zu Stadt abweichen.

Die Listenhunde in Rheinland-Pfalz

In RLP gelten drei Hunderassen von Geburt an aufgrund ihrer Rasse als gefährlich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier, sowie Mischlinge jeglicher Art mit einem Elternteil Kampfhund.

Im Gesetz ist kein Wesenstest zur Rehabilitation vorgesehen. Daher gibt es keine Möglichkeit, die Ungefährlichkeit des Hundes für die Gesellschaft zu beweisen.

Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Pit Bull Terrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen American Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
Realistisches Porträt Farbstiftzeichnung eines erwachsenen Staffordshire Bullterrier. Der Hund schaut zur Seite. Transparenter Hintergrund.
  • American Pit Bull Terrier

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

Welche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz als gefährlich

Realistische Farbstiftzeichnung. Porträt eines wütenden erwachsenen Deutschen Schäferhundes, der die Zähne zeigt. Der Hund schaut zur Seite auf weißem Hintergrund.

Genau wie alle anderen Bundesländer hat auch Rheinland-Pfalz geregelt wann verhaltensauffällige Hunde verschärfte Auflagen bekommen. Im Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) gelten Hunde als gefährlich die bereits gebissen haben oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe zeigen. Dazu zählt auch das hetzen oder reißen von Wild oder Vieh.

In manchen Fällen reicht es auch aus, wenn ein Hund einen Menschen auf aggressive oder gefahrdrohende Weise anspringt, um als gefährlich zu gelten.

Die Sachkunde ist für das Halten von "Kampfhunden" Pflicht

Eine fröhliche Frau schreibt einen Test, während ihr Hund mit den Vorderpfoten auf den Tisch springt.

Wer einen Listenhund halten möchte, benötigt die erforderliche Sachkundebescheinigung. Für den Ablauf der Sachkundeprüfung ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz zuständig. Die Prüfung selbst wird in zwei Teile unterteilt.

Im theoretischen Teil werden folgende Kenntnisse getestet:

  • Hund und Recht
  • Der Hundehalter in der Öffentlichkeit
  • Verhalten des Hundes
  • Welpenkauf und -aufzucht
  • Haltung, Pflege, Gesundheit und Ernährung des Hundes
  • Lernverhalten des Hundes und Erziehungshilfsmittel
  • Mensch-Hund-Beziehung

Es müssen 75 % der Fragen richtig beantwortet werden, um diesen Teil zu bestehen. Im praktischen Teil wird die Anwendung des theoretischen Wissens in der Praxis getestet. Dies umfasst das Anlegen des Maulkorbs, das Vorbeilaufen an anderen Hunden mit geringem Abstand oder auch das Vorbeilaufen von Joggern.

Der theoretische und praktische Teil sowie die Bescheinigung kosten insgesamt 900 € (Stand April 2024).

Auflagen für das Halten von gefährlichen Hunden in Rheinland-Pfalz

Junge Polizistin in Uniform macht Notizen

Verbote im Umgang mit (gefährlichen) Hunden in Rheinland-Pfalz

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Herzen

    Zuchtverbot gilt für alle gefährlichen HundeLHundG §2.1

  • gelbes Piktogramm von einem Hund mit Eurozeichen

    Handelsverbot für gefährliche HundeLHundG §2.1

  • gelbes Piktogramm von einem Aggressiven Hund

    Ausbildung zur Steigerung von Aggressivität und Gefährlichkeit ist VerbotenLHundG §2.3

  • gelbes Piktogramm von einer Person mit einem Hund

    Eine Person darf nicht mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig führenLHundG §5.3