Klage: Katze erblindet nach vermutlichen Behandlungsfehler
Gießen, HE | Nach einer Sterilisationsoperation eines Katers an der Justus-Liebig-Universität in Gießen im Jahr 2015 behauptete die Besitzerin, dass das Tier aufgrund einer vermeintlichen Verwechslung von Narkosemitteln erblindet sei. Die Besitzerin erhob Klage auf 5000 Euro Schadensersatz.
Die Besitzerin vermutete einen Behandlungsfehler, da in den Akten vermerkt war, dass das Narkosemittel "Domosedan", das eigentlich für Großtiere wie Pferde gedacht ist, verwendet wurde. Das für Kleintiere bestimmte Medikament "Domitor" enthält zwar den gleichen Wirkstoff, jedoch in einer anderen Dosierung.
Das Landgericht in Gießen hat nun die Klage abgewiesen und begründete die Entscheidung damit, dass kein Behandlungsfehler festgestellt werden konnte. Stattdessen könne angenommen werden, dass es sich um einen Dokumentationsfehler handelte.
Die Trennung der Medikamente in verschiedenen Gebäuden der Klinik machte eine Verwechslung unwahrscheinlich. Die Klägerin konnte auch nicht nachweisen, wann der Kater erblindet war und wieder genesen ist. Daher wurde die Klage abgewiesen, und die Klägerin muss die Prozesskosten tragen.