Blauzungenvirus in MV bestätigt: Tiertransporte eingeschränkt
Ludwigslust-Parchim, MV | Am Mittwoch gab das Land Mecklenburg-Vorpommern in einer Pressemitteilung bekannt, dass in einem Mutterkuhbetrieb mit 23 Tieren im Landkreis Ludwigslust-Parchim der Verdacht einer Infektion mit dem Blauzungen-Virus bestätigt wurde. Es ist der erste bestätigte Nachweis des Blauzungen-Virus seit 2009.
Bestätigung der Infektion
Bei einer Kuh wurden Symptome der sogenannten Blauzungenkrankheit festgestellt, woraufhin eine Blutprobe zur Untersuchung eingesandt wurde. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) bestätigte die Infektion mit dem Blauzungenvirus. Eine Bestätigung und Serotypisierung erfolgt durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).
Ergriffene Maßnahmen
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises LUP wurden die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ergriffen, der Bestand wurde gesperrt und unter amtliche Überwachung gestellt.
Impfmaßnahmen und Genehmigungen
Obwohl kein in der EU zugelassener Impfstoff gegen den aktuell in Deutschland auftretenden Serotyp 3 der Erkrankung zur Verfügung steht, wurde die Anwendung bestimmter nicht zugelassener Impfstoffe genehmigt. Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome und Tierverluste. Halter von Rindern, Schafen und Ziegen können Ausnahmegenehmigungen für die Impfung bei ihren zuständigen Veterinärämtern beantragen. Die Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Impfung durch Zahlung einer Beihilfe.
Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung.
Aufruf zur erhöhten Aufmerksamkeit
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus ruft die Tierhalter auf, erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen und klinische Symptome, die auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus hinweisen, durch ihre Tierärzte und Veterinärbehörden abklären zu lassen.
der Tiermedizin