vor 3 Tagen

Tierärztliche Hausapotheken: Neue Regeln passen sich EU-Recht an und bringen Bürokratieabbau

Berlin, BE | Das Bundeskabinett hat gestern die neue Verordnung für tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) in der Fassung des Bundesrates zur Kenntnis genommen und damit den Weg für die Verkündung freigemacht. Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wird dabei an das neue EU-Tierarzneimittelrecht angepasst. In diesem Zusammenhang werden auch zahlreiche Regelungen vereinfacht, die Verordnung trägt damit zum Abbau unnötiger Bürokratie bei. Die Verordnung schränkt außerdem die Verwendung der auch für die Humanmedizin wichtigen colistin-haltigen Arzneimitteln ein.

Die Vorlage des BMEL erreicht umfangreiche administrative Erleichterungen im Sinne einer nachhaltigen bürokratischen Entlastung der Tierärztinnen und Tierärzte. Diese fallen gleichwohl nicht im größtmöglichen Maße aus: Durch Betreiben des von der Union dominierten Agrar- und Verbraucherausschusses des Bundesrates wurden Dokumentationspflichten wieder ausgeweitet, die bei der Abgabe von Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten bestehen.

Dazu Bundesminister Cem Özdemir: „Während ich und mein Ministerium täglich an Entlastungen und Bürokratieabbau arbeiten, werden sie von den Ländern über die Hintertür teilweise wiedereingeführt. In Sonntagsreden über Bürokratieabbau reden, aber dann, wenn wir unsinnige Regelungen abschaffen können, sich vom Acker machen. So haben wir nicht gewettet. Die Entlastungen für die Tierärztinnen und Tierärzte fallen jetzt pro Jahr etwa vier Millionen Euro geringer aus – ohne dass für die Tiergesundheit nur ein Jota gewonnen wäre. Ich bedauere das sehr und hoffe, dass bei den nächsten Abstimmungen wieder Vernunft in den Reihen der Union einkehrt.“

Die Verordnung enthält weiter ein sogenanntes Umwidmungsverbot für colistin-haltige Antibiotika. Der Wirkstoff wird vor allem in der Geflügelmast bislang sehr breit und mitunter unzulässig eingesetzt und begünstigt so die Entstehung multiresistenter Keime. Diese Praxis birgt erhebliche Risiken auch für die menschliche Gesundheit, da der Wirkstoff auch für die Humanmedizin von besonderer Bedeutung ist. Mit der Novelle der TÄHAV soll diese gefährliche Praxis deutlich eingeschränkt werden. Mehr Informationen zum Verbrauch von Antibiotika und Therapiehäufigkeiten finden Sie im Bericht des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) hier.

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