Tollwut bei Fledermaus in Nordwestmecklenburg nachgewiesen
Nordwestmecklenburg, MV | Am 9. Oktober 2024 wurde beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock eine Tollwutinfektion bei einer Breitflügelfledermaus bestätigt. Das Tier war zuvor am 9. September 2024 in Herrnburg (Nordwestmecklenburg) geschwächt und flugunfähig aufgefunden und zur Pflege in eine private Nothilfeeinrichtung gebracht worden.
Auffälliges Verhalten und Tod der Fledermaus
Während ihres Aufenthalts in der Nothilfeeinrichtung zeigte die Fledermaus abnormales Verhalten, darunter Orientierungsschwierigkeiten und Schluckbeschwerden. Am 29. September 2024 verstarb das Tier, drei Wochen nach seinem Fund.
Fledermaustollwut – selten, aber existent
Die Fledermaustollwut wird durch spezifische Tollwutviren ausgelöst, die sich von denen klassischer Tollwutviren bei Füchsen, Waschbären oder Haustieren unterscheiden. In Europa und besonders in den nördlichen Bundesländern Deutschlands werden regelmäßig Tollwutviren bei Fledermäusen nachgewiesen. Im Landkreis, in dem der aktuelle Fall aufgetreten ist, ist dies der erste Nachweis seit über 30 Jahren. Seit 1995 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt nur sechs Fälle von Fledermaustollwut registriert.
Übertragungsrisiko auf Menschen und Haustiere
Die Übertragung von Fledermaustollwut auf andere Tierarten oder Menschen ist extrem selten. In Deutschland wurde bisher kein Fall einer solchen Übertragung dokumentiert. Es besteht keine Gefahr durch Fledermauskolonien in oder an Häusern, herabgefallene Jungtiere, ihren Kot oder winterschlafende Tiere. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass eine tollwütige Fledermaus Menschen oder Tiere angreift.
Deutschland offiziell tollwutfrei seit 2008
Der letzte Fall klassischer Tollwut bei einem Fuchs in Mecklenburg-Vorpommern wurde 1995 gemeldet. Seit 2008 gilt Deutschland nach den Kriterien des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE) als tollwutfrei.
Empfehlungen zum Umgang mit Fledermäusen
Landrat Tino Schomann rät gemeinsam mit dem Veterinäramt und der Naturschutzbehörde zu Vorsicht im Umgang mit Fledermäusen. Diese stehen unter Naturschutz und sind wie andere Wildtiere wehrhaft, daher sollten Berührungen möglichst vermieden werden.
Maßnahmen beim Umgang mit Fledermäusen:
- Schutzkleidung: Falls eine Fledermaus angefasst werden muss (z.B. zur Bergung oder Pflege), sollten immer dicke Handschuhe getragen werden.
- Fundmeldung: Geschwächte, kranke oder tote Fledermäuse sollten der Unteren Naturschutzbehörde oder einem Fledermausexperten gemeldet werden.
- Kontaktinformation: Bei der Übergabe einer Fledermaus an Fachleute sollten alle Informationen zur Fundsituation sowie die Kontaktdaten der beteiligten Personen weitergegeben werden.
- Bissverletzungen: Bei einem Biss durch eine Fledermaus sollte sofort das Veterinäramt und Gesundheitsamt informiert werden.
- Katzen impfen: Freigängerkatzen sollten vorsorglich gegen Tollwut geimpft werden, da sie häufig Fledermäuse erbeuten.