18 Orientalisch Kurzhaar Katzen in 14 m² Waschküche gehalten
Mainz, Rheinland-Pfalz | Das Verwaltungsgericht Mainz hat am 28. Juni entschieden, dass eine Katzenhalterin aufgrund nicht artgerechter Haltung und Unterbringung ihrer Tiere die überwiegende Zahl ihrer Katzen mit sofortiger Wirkung abgeben muss.
Die ihr verbleibenden vier Katzen müssen gechippt und kastriert werden, was durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen ist. Zudem wurde ihr die Zucht von Katzen untersagt.
Die Antragstellerin hat 5/6 der Verfahrenskosten zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 11.250,00 € festgesetzt.
Abgemagert und eingepfercht
Bei mehreren Kontrollen von Amtstierärzten wurde festgestellt, dass die – seinerzeit – 19 Katzen der Rasse „Orientalisch Kurzhaar“ auf verschmutztem, engem Raum untergebracht und nicht angemessen gepflegt und ernährt wurden.
Bei drei Kontrollen durch Amtstierärzte wurden 18 weibliche und männliche Katzen unterschiedlichen Alters in einer Waschküche mit einer Grundfläche von ca. 14 m² gehalten. In dem Raum waren auch eine Waschmaschine, ein Trockner und eine Gefriertruhe sowie zwei aufeinandergestellte Drahtgitterkäfige für Katzen mit Welpen.
Der Boden sei verschmutzt, die Luft warm, ungelüftet und stickig gewesen, es habe nach Katzenkot gerochen. Das verschlossene Fenster sei mit einer Milchglasfolie abgeklebt gewesen. Die Katzenklappe zum Flur sei bei der ersten Kontrolle nicht geöffnet gewesen, sodass die Katzen in der Waschküche eingeschlossen gewesen seien.
Die Katzen seien allesamt ungeimpft gewesen und machten einen mageren Eindruck. Durch die mangelhafte Ernährung seien die Katzen teilweise in ihrer körperlichen Entwicklung eingeschränkt gewesen und hätten eine schwache Bemuskelung; ihnen sei ein länger anhaltendes Leiden zugefügt worden. Ein vier Monate alter Katzenwelpe sei sehr untergewichtig und ängstlich gewesen, außerdem habe er eine unnatürliche Haltung einer Gliedmaße gezeigt.
Die Amtstierärzte stellten bei der Mehrzahl der Katzen Verhaltensstörungen fest, die ein erhebliches und langandauerndes Leiden darstellten.
Die gemeinsame Haltung von männlichen und weiblichen Katzen führe zwangsläufig zu Fehlbedeckungen, sodass die weiblichen Katzen auch ungewollt gedeckt werden könnten und sich dadurch konstant und ohne Pause in der Zucht befänden.
der Tiermedizin