Tierseuche
11.8.24

FLI bestätigt ersten Schweinepest-Fall in Baden-Württemberg

Hemsbach, Baden-Württemberg | Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe (CVUA) hat am 8. August 2024 das ASP-Virus bei einem Wildschwein in der Nähe von Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Ausbruch am Folgetag bestätigt. Hausschweinebestände in Baden-Württemberg sind weiterhin nicht betroffen, so Minister Peter Hauk.

Allgemeinverfügungen des Veterinäramts und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises

Festlegung der Sperrzone

Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen wird eine infizierte Zone festgelegt, in der allgemeine Maßnahmen zur Eindämmung der Viruserkrankung gelten.

Betroffene Städte und Gemeinden:

  • Laudenbach
  • Hemsbach
  • Weinheim
  • Heddesheim
  • Hirschberg
  • Ilvesheim
  • Ladenburg
  • Schriesheim
  • Wilhelmsfeld
  • Heiligkreuzsteinach
  • Dossenheim
  • Edingen-Neckarhausen

Übersicht der Maßnahmen in der infizierten Zone

  • Verbot des Verbringens von Wildschweinen und deren Erzeugnissen
    Verbot des Verbringens von erlegten/lebenden Wildschweinen innerhalb und außerhalb der Zone.

  • Leinenpflicht für Hunde
    Leinenpflicht für Hunde in der Zone, ausgenommen zusammenhängend bebaute Gebiete, Suchhunde und Jagdhunde.

  • Nutzung von Waldwegen
    Radfahren, Reiten und Fußgängerverkehr sind nur auf befestigten Wegen erlaubt; die Nutzung von Mountain-Bike-Trails ist verboten.

  • Verbot von Geocaching und Grillplätzen
    Geocaching und die Nutzung von Grillplätzen sind verboten, ausgenommen in zusammenhängend bebauten Gebieten.

  • Beschränkungen für die Forstwirtschaft
    Planmäßige Holzerntemaßnahmen sind untersagt; bestimmte Tätigkeiten wie die Abfuhr von bereits geschlagenem Holz sind erlaubt.

  • Wildschweine / Jagd betreffende Maßnahmen

    • Jagdverbot
      Grundsätzliches Jagdverbot, mit Ausnahmen für die Nachsuche von Unfall- oder krankem Wild, das Erlösen schwerkranken Wilds und die Ausbildung von Jagdhunden.
    • Meldepflicht bei verendeten Wildschweinen
      Verendet aufgefundene Wildschweine sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.
    • Verbringungsverbot in Schweinehaltungsbetriebe
      Verendete Wildschweine oder deren Teile dürfen nicht in Schweinehaltungsbetriebe verbracht werden.
  • Schweinehaltende Betriebe betreffende Maßnahmen

    • Meldepflicht
      Halter müssen die Anzahl der Schweine sowie verendete oder erkrankte Schweine dem Veterinäramt melden.
    • Desinfektionsmaßnahmen
      An Ein- und Ausgängen jeder Schweinehaltung müssen Desinfektionsmöglichkeiten vorhanden sein.
    • Sicherheitsmaßnahmen für Futter und Geräte
      Futter und alle Gegenstände, die mit Schweinen in Berührung kommen, müssen unzugänglich für Wildschweine aufbewahrt werden.
    • Untersuchung auf ASP
      Verendete oder erkrankte Schweine sind auf ASP zu untersuchen.
    • Verbringungsverbot von Schweinen
      Verbot des Verbringens von Schweinen aus Betrieben in der infizierten Zone.
    • Verbot des Verbringens von Fleisch und Fleischerzeugnissen
      Frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur innerhalb der Zone verbracht werden.
    • Verbringungsverbot tierischer Nebenprodukte
      Tierische Nebenprodukte dürfen nur innerhalb der Zone verbracht werden.

Dies ist nur ein Teil der Maßnahmen. Eine vollständige Liste aller Maßnahmen finden Sie hier.

Monitoring und Unterstützung der Suchteams

Ein systematisches Monitoring und die Suche nach Wildschweinkadavern haben nun höchste Priorität. Suchhundeteams aus Mosbach werden durch Drohnen mit Wärmebildkameras unterstützt, um das Gebiet systematisch abzusuchen. Das Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams hat sich als äußerst effektiv erwiesen.

Zaunbau zur Eindämmung der Seuche

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Eindämmung der Seuche ist der Bau von ASP-Schutzzäunen. Dieser wird strategisch fortgesetzt. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich seit Jahren intensiv auf einen Ausbruch der ASP vorbereitet und Maßnahmen konsequent umgesetzt.

Wichtigkeit der Biosicherheitsmaßnahmen

Biosicherheitsmaßnahmen sind derzeit das Gebot der Stunde. Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos beraten lassen. Minister Hauk appelliert an alle Schweinehalter, dieses Angebot zu nutzen.

Aufruf zur Unterstützung der Schweinehalter

Die Schweinehalter stehen derzeit vor großen Herausforderungen. Minister Hauk appelliert an Verbraucher und Handel, Schweinefleisch zu kaufen und die Schweinebäuerinnen und Schweinebauern zu unterstützen.

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