Alles zur neuen Kennzeichnungspflicht bei Hunden in Brandenburg
Potsdam, BB | Seit dem 1. Juli 2024 gilt in Brandenburg eine neue Hundehalteverordnung. Neben der Abschaffung der Rasseliste ist die ausnahmslose Anzeige- und Kennzeichnungspflicht von allen Hunden ab acht Wochen die größte Änderung.
Die Brandenburger Regierung betont, dass die obligatorische Kennzeichnungspflicht jedes zwei Monate alten Hundes einen einheitlichen Standard schafft, an dem es bislang fehlte. Bisher galt die Kennzeichnungspflicht nur für schwere und große Hunde.
Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, deren Tiere noch keine Mikrochip-Transponder haben, können dies bei einem Tierarzt nachholen lassen. Da Welpen erst ab der achten Woche von der Mutter getrennt werden dürfen, erhofft sich die Regierung langfristig, dass Züchter nur noch bereits gekennzeichnete Tiere abgeben.
Die Kennzeichnungspflicht steht dabei im Zusammenhang mit der Anzeigepflicht. Die örtliche Ordnungsbehörde erhält dadurch einen sicheren Überblick über die Anzahl der örtlich gehaltenen Hunde. Die Anzeigepflicht legt der Halterin oder dem Halter auf, die Rasse, das Wurfdatum, die Farbe des Hundes sowie die Chipnummer und natürlich die Personalien der Halterin oder des Halters der örtlichen Ordnungsbehörde mitzuteilen. Eine darüber hinausgehende kostenlose Registrierung bei einem privatrechtlichen Verein (TASSO, FINDEFIX) kann freiwillig vorgenommen werden.
Ein Verstoß gegen diese Regelung liegt erst ab dem siebten Monat nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Verstöße gegen die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht sind somit erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro sanktioniert.