BTV-3 erreicht Baden-Württemberg - Land fördert Impfungen mit Zuschüssen
Rems-Murr-Kreis, BW | In Baden-Württemberg wurde am 8. August 2024 in einem Schafbestand im Rems-Murr-Kreis die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 nachgewiesen, was den Verlust des Status „BTV-frei“ für das Land zur Folge hat. Der Landkreis wird nun für mindestens zwei Jahre als Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer eingestuft. Diese Maßnahme umfasst auch die Verpflichtung zur Impfung der Tiere gegen alle Blauzungenvirusvarianten, wobei finanzielle Unterstützung für die Impfkosten bereitgestellt wird. Aufgrund der Verbreitung des BTV-3-Virus und der Unwirksamkeit bisheriger Impfstoffe müssen alternative, nicht offiziell zugelassene Impfstoffe eingesetzt werden. Für den Transport von Tieren aus Baden-Württemberg sind künftig zusätzliche Anforderungen an Impfungen und Tests notwendig.
Maßnahmen:
- Betroffene Betrieb unter Quarantäne
- Impfen dringend empfohlen: Rinder, Schafe und Ziegen sollen gegen alle Blauzungenvirusvarianten geimpft werden
- Finanzielle Unterstützung: Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg übernehmen Impfkosten
Verbringung von Tieren:
- Innerhalb Baden-Württembergs: Ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, wenn keine Krankheitssymptome vorhanden sind
- In andere nicht-BTV-freie Gebiete: Tiere müssen mindestens 14 Tage vorher mit Repellentien behandelt und mittels PCR-Test auf BTV-Virus untersucht werden
BTV-3-Impfstoffe werden durch das Land Finanzell untestützt
Tierart | Zuschuss pro Tier |
---|---|
Rind | 2,00 Euro |
Schaf | 1,90 Euro |
Ziege | 0,90 Euro |
Hintergrundinformationen zu BTV-3
- Übertragung: Durch Stechmücken (Gnitzen)
- Symptome: Fieber, Entzündungen, Blutungen, Schwellung und Verfärbung der Zunge bei Schafen
- Betroffene Tiere: Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden, Rotwild
der Tiermedizin