Der Zoll beschlagnahmt streng geschützte Landschildkröten
Lörrach, BW | Zöllner des Hauptzollamts Lörrach haben am 31. Oktober 2024 erfolgreich mehrere Griechische Landschildkröten beschlagnahmt, die ein Reisender auf seiner Rückreise aus Italien illegal einführen wollte. Die Tiere wurden im Fahrzeug des 40-jährigen Mannes entdeckt, der angab, die Schildkröten auf einem Straßenflohmarkt gekauft zu haben. Da die Griechische Landschildkröte eine streng geschützte Art ist, dürfen solche Tiere nur mit den entsprechenden artenschutzrechtlichen Dokumenten eingeführt werden – Dokumente, die der Reisende nicht vorlegen konnte.
Die Schildkröten wurden noch vor Ort beschlagnahmt und in eine Reptilien-Auffangstation gebracht, wo sie nun sicher versorgt werden. Der Mann muss sich nun wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und das Bundesnaturschutzgesetz verantworten.
Der Vorfall verdeutlicht die Wichtigkeit des internationalen Artenschutzes, der dazu dient, das Aussterben bedrohter Arten zu verhindern und die biologische Vielfalt zu erhalten. In diesem Zusammenhang weist das Hauptzollamt darauf hin, dass der Schutzstatus für Tiere und Pflanzen unabhängig davon gilt, wie man in deren Besitz gelangt. „Ob gekauft, gefunden oder schlimmstenfalls selbst aus der Natur entnommen, geschützt ist geschützt“, so Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Nürnberg. „Dies gilt eben auch, wenn etwas einfach am Strand 'herumliegt'“.