Schutzverband warnt vor neuer Betrugsmasche mit gefälschten Rechnungen

Frankfurt, Hessen | 19. November 2024 – Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt vor einer aktuellen Betrugswelle, bei der gefälschte Rechnungen für Werbeanzeigen versendet werden. Einzelunternehmer und kleine Unternehmen sollten besonders vorsichtig sein, da die Rechnungen auf den ersten Blick durchaus seriös wirken.

Gefälschte Rechnungen im Namen des "Gewerbeverzeichnisses"

Der Schutzverband beobachtet derzeit eine neue Betrugsmasche, bei der Rechnungen von einem angeblichen Unternehmen namens "Gewerbeverzeichnis" versendet werden. Diese Rechnungen fordern Beträge in Höhe von 1197 €, die für angebliche Werbeanzeigen in einem Branchenverzeichnis bezahlt werden sollen.

Obwohl der Betrag innerhalb der üblichen Spanne von Fake-Rechnungen liegt, kann er insbesondere für Einzelunternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, sollte er unbeabsichtigt beglichen werden.

Unklare Herkunft und gefälschte Identitäten

Die Herkunft der Rechnungen ist äußerst fragwürdig. Das angebliche Unternehmen "Gewerbeverzeichnis" gibt in der Rechnung den Namen „Ayse Helvacioglu“ an, doch dieser ist im deutschen Gewerberegister nicht zu finden. Es besteht daher der Verdacht, dass es sich um eine gefälschte Identität handelt, die entweder frei erfunden oder missbräuchlich verwendet wurde.

Auch die E-Mail-Adresse, von der die Rechnungen versendet werden, ist ein weiterer Hinweis auf einen möglichen Betrug. Die E-Mail kommt von einem Hotmail-Konto, was die Glaubwürdigkeit der Anfrage zusätzlich infrage stellt.

Gefährliche E-Mail mit Zahlungsaufforderung

In der E-Mail, die den Rechnungen beigefügt ist, wird der Empfänger aufgefordert, die Rechnung innerhalb von sieben Tagen zu begleichen. Die E-Mail enthält keinen Hinweis auf den tatsächlichen Absender oder auf die Berechtigung zur Rechnungsstellung. Einem Briefkopf im PDF-Dokument zufolge soll die Firma mit einem „Gewerbeverzeichnis“ zu tun haben, doch die Details sind vage und nicht nachvollziehbar.

Hier ein Auszug aus der betrügerischen E-Mail:

„Sehr geehrte Frau B,
anbei erhalten Sie die Rechnung für Ihr Branchenbucheintrag. Ihre Werbeanzeige läuft Ende des Jahres aus. Wir bitten Sie, sämtliche offenen Beträge innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Die Rechnung ist im PDF-Format erstellt worden. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gewerbeverzeichnis Team“

Schutzverband warnt: Keine übereilten Zahlungen leisten!

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. warnt ausdrücklich davor, Zahlungen auf Rechnungen zu leisten, deren Herkunft unklar ist. Unternehmer sollten in solchen Fällen besonders vorsichtig sein und sicherstellen, dass der Rechnungssteller tatsächlich berechtigt ist, eine Zahlung zu fordern.

Unternehmen sollten immer sicherstellen, dass die Herkunft einer Rechnung eindeutig geklärt ist, bevor eine Zahlung vorgenommen wird.

So schützen Sie sich vor betrügerischen Rechnungen

Der Schutzverband gibt folgende Tipps, wie Unternehmen sich vor solchen Betrugsversuchen schützen können:

  1. Überprüfen Sie den Absender: Achten Sie auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Seriöse Unternehmen verwenden in der Regel eine Unternehmensdomain und keine kostenlosen E-Mail-Dienste wie Hotmail oder Gmail.

  2. Prüfen Sie die Angaben auf der Rechnung: Stellen Sie sicher, dass der Rechnungssteller im Gewerberegister oder einer anderen offiziellen Datenbank eingetragen ist.

  3. Vermeiden Sie übereilte Zahlungen: Zahlen Sie keine Rechnungen, deren Herkunft oder Berechtigung zweifelhaft erscheint. Kontaktieren Sie im Zweifel den vermeintlichen Absender direkt und lassen Sie sich die Legitimität der Rechnung bestätigen.

  4. Im Zweifelsfall: Rechtlichen Rat einholen: Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Steuerberater beraten, wenn Sie unsicher sind, wie mit einer verdächtigen Rechnung umzugehen ist.

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