Kollage eines Bären, einer orangefarbenen Python und einer Löwin.

© bonopeppers | Hendrik Schlott | Andrew Liu

Erste Details zur Liste gefährlicher Tiere in Brandenburg

Potsdam, BB | In einem Statement nach der 2. Tierschutzkonferenz in Brandenburg hat sich Ministerpräsident Dietmar Woidke unter anderem für die Einschränkung der Haltung gefährlicher Tiere in Privathand ausgesprochen.

Die Diskussion wurde durch die Sichtung einer vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow im Juli 2023 ausgelöst. Obwohl sich der Verdacht auf eine freilaufende Raubkatze durch Labor- und Fotoanalysen als falsch erwies, bleibt das Thema weiterhin Gegenstand allgemeiner Debatten.

In einem Interview mit dem Vorsitzenden des Landestierschutzverbandes, Rico Lange, der auch Mitglied der Tierschutzkonferenz in Brandenburg ist, haben wir über die Notwendigkeit eines Verbots gefährlicher Tiere in Privathaltung gesprochen.

Derzeit haben zehn von 16 deutschen Bundesländern Regelungen zur Haltung gefährlicher Tierarten in Privathand erlassen. Diese Regelungen variieren jedoch erheblich von Bundesland zu Bundesland. Hessen hat seit 2007 das strengste Verbot zur Haltung gefährlicher Tiere im Privathaushalt. Zu den verbotenen Tieren gehören unter anderem Großkatzen, Kobras und diverse giftige Spinnen und Skorpione.

Rico Lange, zusammen mit dem Deutschen Tierschutzbund, findet die hessische Liste der gefährlichen Tiere bereits einen guten Ansatz, auf dem aufgebaut werden kann. Lange sieht aber auch dort Verbesserungspotenzial. Das lässt vermuten, dass die Brandenburger Liste gefährlicher Tiere noch länger ausfallen könnte.

Derzeit sind dort über 100 Tierarten gelistet, darunter viele Skorpione, Spinnen, Frösche, Krokodile, Schildkröten, Primaten, Raubtiere und Bären.

Für den Handel und die Haltung in Privathand verbotene Tiere (Auszug):

Vollständige Liste gefährlicher Tiere

Wann die finale Liste für Brandenburg fertig ist und in Kraft tritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.


Negativ- Vs. Positivliste:

Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene hat sich Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir für eine Positivliste ausgesprochen. Im Gegensatz zur Negativliste würde diese nicht angeben, welche Tiere nicht gehalten werden dürfen, sondern nur welche Tiere in privater Haltung erlaubt sind. Dies würde die Liste wesentlich verkürzen und mögliche Unklarheiten bei weniger bekannten Arten, die möglicherweise gefährlich sind, aber nicht aufgeführt sind, verhindern. Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt diesen Vorschlag.

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