Frist zur Antibiotikameldung für Tierhalter endet bald
Deutschland | Am 14. Juli läuft die Frist für Tierhalter im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzepts ab. Bis zu diesem Datum müssen Tierhalter ihre Tierbestands- oder Nullmeldungen in der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) vornehmen. Diese Meldepflicht betrifft Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast berufs- oder gewerbsmäßig halten.
Wichtige Informationen für Tierhalter
- Meldepflicht: Tierhalter müssen ihre Stammdaten, Tierbestände und Bestandsveränderungen in der Antibiotikadatenbank melden.
- Nullmeldung: Wenn im Halbjahr keine Antibiotika bei einer mitteilungspflichtigen Nutzungsart eingesetzt wurden, ist eine Nullmeldung erforderlich.
- Erfassung von Antibiotikaanwendungen: Ab 2023 müssen Antibiotikaanwendungen bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Schwein, Rind, Huhn und Pute erfasst werden.
Die betriebliche Therapiehäufigkeit (TH) wird aus den gemeldeten Daten berechnet und gibt an, an wie vielen Tagen im Halbjahr ein Tier durchschnittlich mit Antibiotika behandelt wurde.
Meldepflichtig sind Betriebe mit mehr als
- 25 zugekauften Rindern unter 12 Monaten
- 25 Milchrindern
- 85 Zuchtschweinen
- 250 Ferkeln unter 30 kg
- 250 Mastschweinen
- 10.000 Masthühnern
- 1.000 Mastputen
Ziele des Antibiotikaminimierungskonzepts
Das Konzept zielt darauf ab, den Einsatz von Antibiotika bei Masttieren zu reduzieren und einen verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zu fördern. Dadurch soll das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen begrenzt werden.
Konsequenzen bei Überschreitung der Kennzahlen
Wenn die betriebliche Therapiehäufigkeit die bundesweiten Kennzahlen überschreitet, müssen Tierhalter gemeinsam mit ihrem Tierarzt die Ursachen ermitteln und gegebenenfalls einen Maßnahmenplan zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes erstellen.