Österreich führt den Sachkundenachweis für Hunde, Reptilien und Papageien ein
Österreich | Das österreichische Parlament hat am 4. Juli 2024 eine Novelle des Bundestierschutzgesetzes beschlossen. Teil des überarbeiteten Gesetzes ist die Einführung eines neuen, verpflichtenden Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln ab dem 1. Juli 2026.
Der Sachkundenachweis soll durch mindestens vier Unterrichtseinheiten erworben werden können und bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. Die österreichische Regierung hofft, damit unüberlegte Spontankäufe von Tieren zu unterbinden die vor allem seit Corona stark zugenommen haben. In österreichischen Haushalten leben rund 2 Millionen Katzen, 840.000 Hunde, 140.000 Ziervögel und 130.000 Reptilien.
Der verpflichtende Sachkundenachweis ist in einigen Regionen Österreichs nichts Neues. In Wien wird bereits seit Mitte 2019 für die Haltung eines jeden Hundes ein Sachkundenachweis benötigt. Die flächendeckende Ausweitung auf ganz Österreich und die Einbeziehung vieler exotischer Tiere wird allgemein positiv aufgenommen.