Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen in Esslingen
Esslingen am Neckar, BW | Die Stadt Esslingen in der Nähe von Stuttgart hat beschlossen, ab dem 1. Juni 2024 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen einzuführen.
Im vergangenen Jahr hat der Tierschutzverein 55 herrenlose Katzen aufgenommen, von denen dreizehn schwer erkrankt waren. Trotz langjähriger Bemühungen des Tierschutzvereins, verwilderte Katzen durch Anfütterung einzufangen, zu kastrieren und medizinisch zu versorgen, ist der Bestand nicht spürbar zurückgegangen.
Eine einzige unkastrierte Katze kann in drei Jahren über 400 Nachkommen haben, da sie bis zu dreimal im Jahr trächtig werden und bis zu sechs Kätzchen pro Wurf bekommen kann. Die Katzen sind bereits ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif. Ziel der Katzenschutzverordnung ist es daher, die wildlebende Katzenpopulation dauerhaft zu reduzieren.
Auswirkungen der Katzenschutzverordnung:
- Leiden der Tiere minimieren (Krankheit, Unterernährung, Inzucht)
- Tierschutzverein und Tierheim entlasten
- Schutz von Singvögeln, Kleinsäugern und Reptilien
Inhalt der Katzenschutzverordnung
Zukünftig müssen alle Katzen, die nicht ausschließlich in Wohnungen gehalten werden, kastriert, gekennzeichnet und registriert werden.
- Kastration: Die Kosten betragen etwa 100 Euro für männliche und 200 Euro für weibliche Tiere und sind von den Halterinnen und Haltern zu tragen.
- Kennzeichnung: Diese erfolgt durch das Einsetzen eines Transponders (Chip), der etwa 50 Euro kostet.
- Registrierung: Diese ist kostenlos und erfolgt in einer zentralen Datenbank, in der die Chipnummer und die Kontaktdaten des Halters vermerkt werden. Bekannte Datenbanken sind Tasso und FindeFix.
Zukünftiges Vorgehen beim Fund freilaufender Katzen
Die Verordnung regelt auch die Versorgung freilebender Katzen. Grundsätzlich ist die Stadt als Fundbehörde für deren Pflege und tierärztliche Versorgung zuständig, doch in Esslingen übernimmt der Tierschutzverein Esslingen und Umgebung e.V. diese Aufgabe. Künftig darf der Tierschutzverein Fundtiere nach 48 Stunden kastrieren. Bisher war dies oft nicht möglich, da die Halterinnen und Halter nicht schnell ermittelt werden konnten, was zu langen Aufenthalten im Tierheim führte, das nur begrenzt Platz bietet.