16.9.24

Neue Regelungen für EU-Einreisen von Heimtieren aus Belarus und Russland

Brüssel | Ab heute, dem 16. September 2024, tritt eine aktualisierte Verordnung der Europäischen Kommission in Kraft, die die Vorschriften für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen aus Belarus und Russland in die EU regelt. Die Änderungen beinhalten die Wiedereinführung einer Testpflicht zur Titrierung von Tollwutantikörpern für diese Heimtiere, um den Anforderungen an die Gesundheitskontrollen besser gerecht zu werden und das Risiko der Einschleppung von Tollwut zu verringern.

Die überarbeitete Verordnung aktualisiert die Liste der Gebiete und Drittländer, die von der Verpflichtung zur Titrierung von Tollwutantikörpern ausgenommen sind. Diese Maßnahme erfolgt als Reaktion auf wiederholte Verstöße gegen die Gesundheitsvorschriften durch Belarus und Russland. Insbesondere wurden bei Kontrollen an Einreiseorten der EU wiederholt Mängel bei der Tollwutimpfung und der Dokumentation festgestellt.

Nach den neuen Regelungen müssen Heimtiere, die aus Belarus und Russland in die EU verbracht werden, künftig einem Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern unterzogen werden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Risiken der Tollwutübertragung zu minimieren und die epidemiologische Lage zu berücksichtigen. Belarus und Russland werden von der Liste der Gebiete gestrichen, die von der Testpflicht ausgenommen sind.

„Die Sicherheit der öffentlichen Gesundheit und die Verhinderung der Einschleppung von Tollwut haben oberste Priorität“, erklärte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission. „Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Gesundheitsvorschriften strikt eingehalten werden und dass keine zusätzlichen Risiken für die Union entstehen.“

Die neue Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten ab dem 16. September 2024, die aktualisierten Anforderungen umzusetzen. Ziel ist es, das Risiko einer Tollwut-Ausbreitung durch eine verstärkte Kontrolle der Gesundheitsdokumente und Impfungen zu reduzieren und so die Gesundheit von Menschen und Tieren innerhalb der EU zu schützen.

Für weitere Informationen zur Verordnung und deren Auswirkungen können Interessierte das Amtsblatt der Europäischen Union konsultieren, in dem die Details der Verordnung veröffentlicht sind.

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