BHV-1 in NRW: Ministerium ordnet flächendeckende Untersuchungen an
Borken, NRW | In diesem Jahr wurden es bisher 13 Fälle von der meldepflichtigen Rinderseuche BHV-1 (Bovine Herpesvirus 1 – Rinderherpes) in Deutschland vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Acht davon in Borken. In dem betroffenen Landkreis mussten seitdem über 1200 Tiere geschlachtet oder eingeschläfert werden. Im Vergleich dazu waren ein Jahr zuvor nur vier Betriebe in ganz Deutschland betroffen.
Die akute Lage im Landkreis Borken führte dazu, dass das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) per Erlass angeordnet hat, dass schnellstmöglich alle Rinderhaltungen in den Kommunen Ahaus, Heek, Gronau, Legden und Schöppingen auf das Vorliegen einer BHV-1-Infektion zu untersuchen sind. Das betrifft 482 Betriebe mit rund 53.000 Tieren.
Weiter heißt es in einem Schreiben der Kreisverwaltung, die Untersuchung auf IBR/IPV (BHV-1) bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen. Betroffen sind:
Milchvieh- und Mutterkuhhaltung (Kuhanteil mehr als 30%): Bestandsuntersuchung mittels Tankmilch oder Blutprobe aller über 24 Monate alten weiblichen Rinder sowie der zur Zucht vorgesehenen männlichen Rinder (Deckbullen)
*Milchvieh- und Mutterkuhhaltung (Kuhanteil weniger als 30%): Blutprobe aller weiblichen Rinder und der bis zu 9 Monate alten männlichen Rinder
Jungrinderaufzucht-, Fresseraufzucht- oder Mastbetriebe: Stichprobenuntersuchung. Untersuchte Tiere sollen mindestens 6 Wochen im Bestand sein.
Kombibetriebe (Zuchtbetriebe mit angeschlossener Mast): Bestandsuntersuchung im Zuchtbereich sowie Stichprobenuntersuchung im Mastbereich.
Das ist eine gekürzte Fassung. Für detaillierte Informationen lesen Sie bitte das Schreiben des Kreises Borken hier
Kostenübernahme für die Untersuchungen
Die Kosten der Untersuchung im Untersuchungsamt Münster (CVUA Münster) übernimmt die Tierseuchenkasse. Die Tierarztkosten für die Probenahme sind von dem Viehhalter zu tragen. Die Tierseuchenkasse gewährt jedoch bei Untersuchungen in Fresseraufzucht- und/oder Mastbetrieben eine Beihilfe von 4,00 EUR je Blutprobe. Die Abrechnung der Beihilfe ist vom Tierarzt bei der Tierseuchenkasse Münster zu beantragen.
Was ist BHV-1?
BHV-1 (Bovine Herpesvirus 1 – Rinderherpes) ist ein Herpesvirus, das bei Rindern eine hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht. Die Infektion kann ohne Krankheitssymptome verlaufen, sodass die Ansteckung nicht bemerkt wird und erst durch eine Blutuntersuchung nachgewiesen werden kann. Klinische Symptome können eine Form von Rhinitis und Tracheitis im oberen Atemtrakt sein. Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion mit infektiösem Nasen- bzw. Tränensekret oder Speichel bei direktem Tierkontakt. Eine Übertragung ist aber auch durch Personen oder gemeinschaftlich genutzte Geräte möglich. [Quelle: Kreis Borken]
Das Rinderherpesvirus ist nicht auf Menschen übertragbar!