Sachsen lockert ASP-Sperrzonen und Auflagen für Schweinehalter
Dresden, SN | Erstmals seit dem Ausbruch der Seuche wurden die Sperrzonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest deutlich verkleinert. Die Europäische Kommission hat dem Antrag Sachsens zugestimmt. Dies ermöglicht es, weite Teile des Landkreises Meißen von einer Gefährdungszone in eine Pufferzone zu überführen. Die Sperrzone II wird nun in zwei Bereiche unterteilt, wobei einer davon im Landkreis Meißen und im Norden des Landkreises Sächsische Schweiz/Osterzgebirge liegt, und der andere den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz umfasst. Gleichzeitig bleibt die Pufferzone fast unverändert, wobei nur ein kleiner Teil im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge aufgehoben wird.
Damit folgt Sachsen den Lockerungen der Auflagen von ASP-Sperrzonen in Brandenburg.
Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping, lobt die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten bei der Seuchenbekämpfung und betont, dass dies ein erster Meilenstein im Kampf gegen die ASP ist. Trotzdem bleibt die Wachsamkeit hoch, besonders in den Landkreisen Bautzen und Görlitz, wo die Seuche weiter aktiv ist.
Obwohl die verschärften Auflagen in den nicht mehr zur Sperrzone II gehörenden Gebieten aufgehoben wurden, ist eine generelle Entspannung noch nicht in Sicht. Es bleibt wichtig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen und verendete Tiere den Behörden zu melden. Die Wildabwehrzäune und Schutzkorridore bleiben vorerst bestehen.
Für weitere Verkleinerungen der Sperrzonen könnten im Juni 2024 weitere Anträge gestellt werden, sofern seit dem letzten Fall mindestens ein Jahr vergangen ist und intensiv nach Fallwild gesucht und dieses entfernt wurde. Das langfristige Ziel bleibt, die Schwarzwildpopulation flächendeckend zu reduzieren, um die Ausbreitung des ASP-Virus einzudämmen.
der Tiermedizin