19.5.24

Salmonellose bei Rindern: Neue Verlustbeihilfe in Bayern

München, BY | Da das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) in einer Neubewertung die Rindersalmonellose nicht mehr als Krankheit mit erheblichem Risiko für die Gesundheit der Rinder einstuft, hat der Freistaat Bayern den Vollzug der Rinder-Salmonellose-Verordnung ab dem 05.03.2024 ausgesetzt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant, die Verordnung demnächst aufzuheben.

Dadurch obliegt es nun dem Tierhalter, eine Weiterverbreitung der Rindersalmonellose durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Damit Rinderhalter auch künftig finanziell bei der Verhütung und Bekämpfung der Rindersalmonellose nicht auf sich gestellt bleiben, hat der Landesauschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse hierzu eine Beihilferegelung beschlossen.

Kostenübernahme für Impfstoff:
Um eine Beihilfe zu erhalten, müssen die Kosten für Impfungen gegen Salmonellose bei Rindern entstehen. Es wird jedoch keine Unterstützung gewährt, wenn bereits ein Entschädigungsanspruch gemäß § 15 TierGesG besteht oder wenn für dasselbe Tier bereits eine Ausmerzungs- oder Verlustbeihilfe beantragt wurde.

Die Kosten für den Impfstoff werden nur übernommen, wenn zuvor ein Nachweis von Salmonellen bei einem Rind im betreffenden Bestand durch ein Untersuchungsinstitut erbracht wurde.

Verlustbeihilfe:
Zur Gewährung einer Verlustbeihilfe müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein: Zum einen müssen Rinder, die getötet oder verendet sind, einen pathologisch-anatomischen Befund vorweisen, der Salmonellen als Ursache für den Verlust bestätigt. Dieser Befund muss durch eine Untersuchung des gesamten Tierkörpers (Sektion) und geeignetes Organmaterial an einem zugelassenen Untersuchungsinstitut erbracht werden.

Zum anderen können auch infizierte, aber klinisch unauffällige Rinder, die getötet werden müssen, eine Verlustbeihilfe erhalten. Hierfür ist der Nachweis der Salmonelleninfektion aus mindestens zwei Einzelkotproben im Abstand von mindestens acht Wochen erforderlich, gefolgt von der unverzüglichen Tötung des infizierten Rindes nach dem letzten Nachweis.

Die Beihilfe beträgt 50% des wertes des Rinds und dürfen 1.000 € je Rind nicht überschreiten. Diese Richtlinien sind ab dem 05.03.2024 rückwirkend in Kraft getreten.

Beihilferegelung der bayerischen Tierseuchenkasse zur Rindersalmonellose

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