Schleswig-Holstein ändert Brucellose- und Leukose-Monitoring

Heide, SH | Nachdem die Untersuchungen auf Brucellose und Leukose zuletzt 2020 und 2023 noch im Rahmen einer alle drei Jahre stattfindenden Untersuchungskampagne durchgeführt wurden, erfolgt im laufenden Kalenderjahr die Umstellung auf eine jährliche zufallsbasierte Stichprobenuntersuchung in Übereinstimmung mit den Vorgaben des geltenden EU-Rechts.

Seit Inkrafttreten des neuen EU-Tiergesundheitsrechts haben EU-Mitgliedstaaten in Abhängigkeit der Dauer des Bestehens ihrer Brucellose- bzw. Leukose-Freiheit die Möglichkeit, die Überwachung der genannten Rinderseuchen anhand von Stichprobenuntersuchungen zu gestalten. Innerhalb eines Kalenderjahres sieht ein Stichprobenschlüssel des FLI für Schleswig-Holstein Untersuchungen von mind. 7.446 Rindern aus mind. 79 Betrieben vor, wobei die Proben abhängig von der jeweiligen Rinderdichte auf die Kreise verteilt werden.

Durchführung des Monitorings

Das Monitoring auf Brucellose und Leukose erfolgt weiterhin synergistisch im Rahmen der Probenahme und Untersuchung auf BHV1 – vornehmlich im Rahmen der Milchleistungsprüfung anhand von Einzelmilchproben. Sowohl Milchviehbetriebe als auch Mutterkuhbetriebe, in denen Sie als praktizierende TierärztInnen noch Blutproben zur Untersuchung auf BHV-1 entnehmen und an das Landeslabor senden, sind nur noch auf Brucellose und Leukose zu untersuchen, sofern diese Betriebe von den Kreisveterinärämtern zur Untersuchung auf diese beiden Tierseuchen für das Monitoring ausgewählt wurden.

Die Veterinärämter werden Sie als betreuende TierärztInnen und/oder den von Ihnen betreuten Betrieb über die zufallsbasierte Untersuchungspflicht auf Brucellose und Leukose rechtzeitig vor der BHV1-Fälligkeit informieren, sodass die für die BHV1-Untersuchung entnommenen Proben auch auf Brucellose und Leukose untersucht werden können.

Sie werden gebeten, bei entsprechend ausgewählten Betrieben auf dem Untersuchungsantrag das Kreuz sowohl für BHV1, als auch für Brucellose und Leukose zu setzen. Gleichermaßen ist bei Betrieben zu verfahren, für die anhand von Tank-/Poolmilch die BHV1-Untersuchung vorgenommen wird: Sollte ein Betrieb zur Untersuchung auf Brucellose und Leukose ausgewählt werden, so wird das zuständige Veterinäramt Sie und/oder den Betrieb über die Untersuchungspflicht informieren. Anderenfalls sind die entnommenen Milchproben nur auf BHV1 zu untersuchen. Wir danken herzlich für Ihre Unterstützung und stehen für Fragen gern zur Verfügung:

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