Ein Schaf grast auf einer hügeligen Weide mit Blick auf das Meer im Hintergrund. Links unten befindet sich ein Icon einer Gnitze in einem Warndreieck.

© Martin Schmidli

Schleswig-Holstein warnt Tierbesitzer vor Blauzungenkrankheit

Kiel, SH | Das Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein warnt Tierhalter vor einem erhöhten Risiko der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3). In den Monaten von Mai bis Oktober ist die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch Gnitzen besonders hoch. Betroffen sind vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer.

Anne Benett-Sturies, Staatssekretärin des Landwirtschaftsministeriums, betont die Ernsthaftigkeit der Situation aufgrund der hohen Dichte an Wiederkäuern im Land. Der neue Serotyp 3 verbreitete sich im letzten Herbst schnell in den Niederlanden und führte zu Infektionen in Niedersachsen. Schleswig-Holstein gilt zurzeit noch als frei von BTV-3, bereitet sich aber intensiv auf mögliche Fälle vor und steht im engen Austausch mit relevanten Akteuren. Bei der Sonder-Agrarministerkonferenz wurde die schnelle Einsatzmöglichkeit von Impfstoffen in Deutschland gefordert.

Impfung ist wichtig, aber in Deutschland nicht verfügbar

Die Impfung gilt als der wirksamste Schutz gegen die Blauzungenkrankheit. Derzeit gibt es in Deutschland keine Zulassung für einen BTV-3-Impfstoff.

Der kürzlich zugelassene Impfstoff, ANIVAC BTV-3 der SAN Group Biotech Germany GmbH, wurde aufgrund erheblicher Defizite bei den Inprozesskontrollen vom Markt genommen.

In den Niederlanden wurde bereits der dritte Impfstoff zugelassen.

Was ist BTV-3 und was kann man dagegen tun?

Das Bluetonguevirus Serotyp 3 (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen übertragen wird. Für Menschen ist das Virus ungefährlich, und der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich. Schleswig-Holstein ist derzeit frei von der Blauzungenkrankheit, doch Tierhalter sollten bei der Verbringung von Tieren aus nicht BTV-freien Zonen besonders vorsichtig sein und die Genehmigungspflicht beachten.

Zur Abwehr von Gnitzen können Repellentien und die Aufstallung der Tiere während der Dämmerung und Nacht, wenn die Flugaktivität der Mücken am höchsten ist, eingesetzt werden. Tierhalter sollten bei Symptomen wie Fieber, Fressunlust, geröteten Schleimhäuten und Schwellungen sofort einen Tierarzt konsultieren und das zuständige Veterinäramt benachrichtigen.

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