Schweinepest Aktuell: Warnung vor Systemüberlastung und geplante Gegenmaßnahmen
Berlin, BE | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 25. Juli wegen der gehäuften Anzahl von ASP-Ausbrüchen den "Zentralen Krisenstab Tierseuchen" einberufen, um Erkenntnisse unter den Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder zu teilen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Im Juli wurden insgesamt 112 Fälle von ASP gemeldet, 8 davon bei Hausschweinen. Dies ist ein Anstieg von fast 300 % im Vergleich zum Vormonat.
Staatssekretärin Silvia Bender erklärte, dass der Bund die zuständigen Bundesländer gemeinsam mit dem FLI in gewohnter Manier unterstützt und lobt die bisher geleistete Arbeit.
Hessen und Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit bei der Eingrenzung des Seuchengeschehens.
Die Staatssekretärin wies auch darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen können. Weggeworfene Wurstbrote können beispielsweise eine Infektionsquelle sein. Der Krisenstab möchte laut Pressemitteilung eine Informationskampagne neu starten, um Menschen für diese Risiken zu sensibilisieren.
Die Bundestierärztekammer warnt vor Systemüberlastung
Die Bundestierärztekammer (BTK) weist in einer aktuellen Pressemitteilung auf die enormen personellen Belastung in Veterinärverwaltungen, Laboren und den zuständigen Stellen der Bundeswehr in den aktiven Seuchengebieten in den angrenzenden Bundesländern zu Polen so wie in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz hin.
Insbesondere angesichts der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) macht die BTK erneut auf diese Problematik aufmerksam und warnt vor einer Eskalation.
Die ASP-Situation verlangt höchste Einsatzbereitschaft. Personelle Entlastungen sind unverzüglich sicherzustellen.
BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel fordert unverzüglich personelle Entlastungen sicherzustellen und weist darauf hin, dass für die weitere Eindämmung der Tierseuche mehr Finanzmittel zwingend erforderlich sind.
Unachtsames "Füttern" von Wildschweinen ist jetzt strafbar und kostet 2.500 €
Die Stadt Braunlage in Niedersachsen hat am 29.7. eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Wildschweinpopulation im Ortsteil St. Andreasberg einzudämmen. Aufgrund zunehmender Vorfälle mit Wildschweinen, die Sachschäden verursachen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, werden folgende Maßnahmen eingeführt: Das Füttern von Wildschweinen ist verboten, und Abfallbehälter müssen so gesichert werden, dass Wildschweine nicht an den Inhalt gelangen. Abfall darf erst am Abfuhrtag ab 06:00 Uhr bereitgestellt werden. Kompostplätze sind ebenfalls zu sichern. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld von 2.500 Euro. Die Verfügung tritt sofort in Kraft, da eine erhebliche Gefahr für Leben, Gesundheit und Eigentum besteht. Wildschweine halten sich aufgrund des reichhaltigen Nahrungsangebots dauerhaft im Siedlungsbereich auf, was zu einer Aufgabe ihrer natürlichen Verhaltensweisen führt. Die Stadt betont, dass die Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig sind, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Schleswig-Holstein verlängert das Maßnahmenpaket zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins, zusammen mit den Kreisen und kreisfreien Städten, hat das Maßnahmenpaket zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bis 2026 verlängert. Dieses seit 2018 bestehende Abkommen bietet Jägern finanzielle Anreize für das Monitoring von Fallwild und die ordnungsgemäße Entsorgung verendeter Tiere. Für jedes gefundene und untersuchte Wildschwein erhalten Jäger eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro. Zudem wurden landesweit 28 Sammelplätze für die Entsorgung von Wildschweinkadavern und Innereien eingerichtet. Der finanzielle Rahmen des Pakets beläuft sich auf 150.000 Euro pro Jahr, wobei die Kosten von Land und Kreisen geteilt werden. Die Maßnahmen sollen das Risiko eines ASP-Ausbruchs minimieren und die Jägerschaft bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen.
der Tiermedizin