Schweinepest an Grenze zu Baden-Württemberg nachgewiesen
Einhausen, Hessen | Am Samstag informierte das hessische Landesamt darüber, dass westlich der Gemeinde Einhausen im Landkreis Bergstraße, nur etwa 10 km von der baden-württembergischen Grenze entfernt, ein Landwirt am Rande eines Feldes ein totes Wildschwein gefunden hat. Eine entnommene Probe von dem Wildschwein wurde dem Hessischen Landeslabor nach Gießen überstellt. Am Freitagabend wurde dort ein vorläufig positives Ergebnis auf den ASP-Virus festgestellt. Für die endgültige Bestätigung wurde die Probe dem bundeseigenen Tierseuchenlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zugestellt. Trotz der noch ausstehenden Zweit-Befundung haben die zuständigen hessischen Behörden sofort reagiert und eine Reihe notwendiger Maßnahmen eingeleitet.
Neuer Verlauf der Sperrzonen I und II – mitsamt geltenden Restriktionen
Aufgrund der neuen Lage werden die Sperrzonen I und II einen angepassten Verlauf erhalten. Neu aufgenommen werden große Teile des Landkreises Bergstraße. In den kommenden Tagen werden die Kreise ihre Allgemeinverfügungen entsprechend anpassen. Diese bilden die Rechtsgrundlage, anhand derer die bekannten Einschränkungen für die Öffentlichkeit, die Jägerschaft und insbesondere auch die Landwirtschaft festgelegt werden. Nach ersten Erkenntnissen fallen damit im Landkreis Bergstraße weitere rund 50 schweinehaltende Betriebe in die neu gezogenen Sperrzonen I und II. Erstmals seit dem Ausbruch der ASP in Hessen Mitte Juni wird jetzt auch die Landesgrenze nach Baden-Württemberg überschritten. Zwar wurden dort noch keine positiven Befunde festgestellt, allerdings werden Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises zukünftig innerhalb der Sperrzonen I und II liegen.
Neue Ausrichtung bei der Kadaversuche und der Errichtung taktischer Zäune
Um ein weiteres Vordringen der ASP in südlicher Richtung zu unterbinden, hat das Land sofort seine Strategie angepasst. Bei der Kadaversuche werden, in engem Schulterschluss mit dem Landkreis Bergstraße sowie den zuständigen Behörden in Baden-Württemberg, in den kommenden Tagen die Regionen entlang beider Seiten der Landesgrenze abgesucht. Dies erfolgt unter Einsatz maximaler Kapazitäten sowohl mittels Drohnen als auch mit Hundeteams. Ziel ist es, schnellstmöglich einen möglichen Eintrag festzustellen. Auch bei der Aufstellung der taktischen Elektrozäune hat das Land seine Strategie angepasst. Priorität haben jetzt neben der Fortführung des Zauns entlang des Rheins zwischen Gernsheim und Maulbeeraue sowie entlang der Autobahn 67 Zäune in Ost-West-Ausrichtung, die eine mögliche Verbreitung des ASP-Virus in Richtung Süden vermeiden sollen.
Oberstes Gebot bleibt die Einhaltung behördlich erlassener Verhaltensregeln
Alle beteiligten staatlichen Institutionen und Ebenen arbeiten ohne Unterlass, um eine Verbreitung des ASP-Virus zu begrenzen. Dies geschieht schnell, zielgerichtet und immer in Abstimmung mit den wissenschaftlichen Experten. Darüber hinaus ist es aber von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Für alle Gemarkungen innerhalb der Sperrzone II gilt ein striktes Wegegebot sowie eine Leinenpflicht für Hunde. Es gilt ein Jagdverbot und maschinelle Arbeiten auf landwirtschaftlichen Flächen bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die örtlichen Veterinärbehörden. Die Maßnahmen dienen dem Ziel, eine Beunruhigung von Schwarzwild unter allen Umständen zu vermeiden und damit einer Verschleppung des Virus in bisher ASP-freie Gebiete vorzubeugen. Jeder und jede kann also helfen, die Auswirkungen der aktuell angespannten Lage zu reduzieren.
der Tiermedizin