Tierärztekammer Schleswig-Holstein erhöht Beiträge zum 1. Januar 2025
Heide, Schleswig-Holstein | Ab dem 01. Januar 2025 gelten neue Beitragssätze für die Mitglieder der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. Die Anpassung betrifft alle Kammermitglieder, die in verschiedenen Berufsgruppen tätig sind, und stellt eine Erhöhung der Beiträge im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Beiträge werden jährlich fällig, und die Zahlung muss im ersten Monat nach Bekanntgabe der Beitragssätze erfolgen. Für alle Beitragsgruppen (I bis IV) wurde eine Anhebung der Jahresbeiträge von ca. 10% vorgenommen.
Beitragssätze für Tierärzte der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Beitragsgruppe | 2024 | 2025 |
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Beitragsgruppe I | 292,50 Euro | 322,00 Euro |
Niedergelassene Kammermitglieder, Kammermitglieder mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit, Geschäftsführer/innen und geschäftsführende Gesellschafter/innen | ||
Beitragsgruppe II | 221,00 Euro | 243,00 Euro |
Angestellte und beamtete Kammermitglieder sowie Kammermitglieder, die eine Tätigkeit ausüben, bei der sie Kenntnisse aus dem Studium verwerten (z. B. Lehre, Forschung, pharmazeutische Industrie, Fachjournalismus, medizinische Informatik) | ||
Beitragsgruppe III | 130,00 Euro | 143,00 Euro |
Berufstätige Tierärzte/innen während der Zeit von der erstmaligen Approbation bis zum Ablauf des dritten darauffolgenden Kalenderjahres | ||
Beitragsgruppe IV | 52,00 Euro | 57,00 Euro |
Kammermitglieder im Ruhestand oder ohne Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit (sofern nicht in Beitragsgruppe I, II oder III) sowie freiwillige Zweitmitglieder |