Tierärztekammer Schleswig-Holstein erhöht Beiträge zum 1. Januar 2025

Heide, Schleswig-Holstein | Ab dem 01. Januar 2025 gelten neue Beitragssätze für die Mitglieder der Tierärztekammer Schleswig-Holstein. Die Anpassung betrifft alle Kammermitglieder, die in verschiedenen Berufsgruppen tätig sind, und stellt eine Erhöhung der Beiträge im Vergleich zum Vorjahr dar. Die Beiträge werden jährlich fällig, und die Zahlung muss im ersten Monat nach Bekanntgabe der Beitragssätze erfolgen. Für alle Beitragsgruppen (I bis IV) wurde eine Anhebung der Jahresbeiträge von ca. 10% vorgenommen.

Beitragssätze für Tierärzte der Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Beitragsgruppe 2024 2025
Beitragsgruppe I 292,50 Euro 322,00 Euro
Niedergelassene Kammermitglieder, Kammermitglieder mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit, Geschäftsführer/innen und geschäftsführende Gesellschafter/innen
Beitragsgruppe II 221,00 Euro 243,00 Euro
Angestellte und beamtete Kammermitglieder sowie Kammermitglieder, die eine Tätigkeit ausüben, bei der sie Kenntnisse aus dem Studium verwerten (z. B. Lehre, Forschung, pharmazeutische Industrie, Fachjournalismus, medizinische Informatik)
Beitragsgruppe III 130,00 Euro 143,00 Euro
Berufstätige Tierärzte/innen während der Zeit von der erstmaligen Approbation bis zum Ablauf des dritten darauffolgenden Kalenderjahres
Beitragsgruppe IV 52,00 Euro 57,00 Euro
Kammermitglieder im Ruhestand oder ohne Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit (sofern nicht in Beitragsgruppe I, II oder III) sowie freiwillige Zweitmitglieder
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