Tierärztekammer Westfalen-Lippe bittet um Mithilfe bei Seucheneindämmung

Münster, NRW | Die Tierärztekammer Westfalen-Lippe bittet alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte um erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Mit dem Ausbruch der ASP in Hessen und Rheinland-Pfalz besteht neben der ohnehin gegebenen Gefahr einer Ansteckung von Wild- und Hausschweinen durch Aufnahme von kontaminierten ehemaligen Lebensmitteln, wie z. B. Rohwurst, jetzt auch eine erhöhte Eintragsgefahr durch abgeschwemmte infizierte Tierkörper, die den Rhein abwärts getrieben werden könnten.

Aktueller Ausbruch und Verbreitung der afrikanischen Schweinepest

Am 15. Juni 2024 wurde bei einem krank erlegten Wildschwein in Hessen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Seitdem gab es weitere Nachweise der Tierseuche bei Wildschweinen in Hessen und dem benachbarten Rheinland-Pfalz. Inzwischen wurde die ASP auch in vier Hausschweinebeständen dieser Region diagnostiziert, woraufhin alle Schweine in den betroffenen Beständen gekeult werden mussten.

Informationsaustausch und Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium teilte im Rahmen eines Informationsaustausches mit, dass die Tierseuche wahrscheinlich schon längere Zeit in dem betroffenen Gebiet in Hessen vorhanden gewesen sei. Ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein, das bereits drei Monate tot war und erst kürzlich entdeckt wurde, bestätigt diese Vermutung. Es wurde auch die Gefahr besprochen, dass Tierkörper von verendeten Wildschweinen aus diesem Gebiet flussabwärts nach Nordrhein-Westfalen gelangen könnten, was eine Ansteckung von Wildschweinen auf diesem zusätzlichen Eintragsweg nicht mehr ausschließt.

Bedeutung der Biosicherheit in Hausschweine haltenden Betrieben

Vor diesem Hintergrund werden die niedergelassenen Tierärzte gebeten, das Thema Biosicherheit bei allen ihnen bekannten Hausschweine haltenden Betrieben anzusprechen und zu thematisieren. Besonders kleinere Betriebe, oftmals mit Einzelhaltung von Minipigs in Haus und Garten, verfügen nicht immer über direkte Kontakte mit dem zuständigen Veterinäramt. Tierärzte sollten bei entsprechenden Gelegenheiten, wie z. B. bei Behandlungen in Kleintierpraxen, darauf hinweisen, dass die Schweinehaltung, auch bei nur einem Schwein, beim Veterinäramt angemeldet sein muss.

Risiko einer Ansteckung und Präventionsmaßnahmen

Ein einzelnes Schwein kann nach Kontakt mit Wildschweinen oder durch Aufnahme von kontaminierten Lebensmitteln wie Rohwurst an der ASP erkranken. Eine rasche Entdeckung der Seuche erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bekämpfung. Die Verantwortlichen der Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe betonen: „Liebhaber von Minipigs haben wahrscheinlich eher keinen Kontakt zu klassischen Nutztierpraktikern. Zufällig in Kleintierpraxen erscheinende Schweinehalter sollten daher unbedingt auf das Thema Biosicherheit und ihre Pflicht zur Anmeldung ihrer Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt hingewiesen werden.“

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