Urteil
23.6.24

Tierarzt muss 21.000 € nach tödlicher Pferde-OP zahlen

München, BY | Ein Tierarzt aus Königsdorf wurde zur Zahlung von 21.000 Euro Schadensersatz für den Tod einer Islandstute verurteilt. Der Veterinär hatte das achtjährige Pferd im August 2021 operiert, nachdem es sich das Griffelbein gebrochen hatte. Während der Nachsorge riss die linke Halsschlagader, wodurch das Pferd verblutete.

Das Oberlandesgericht München bestätigte jetzt das Urteil des Landgerichts München II vom Juli 2023, dass der Tierarzt in der postoperativen Nachsorge fehlerhaft gehandelt habe. Er hätte die Stute nicht operieren dürfen, ohne die Blutwerte genauer zu untersuchen. Ein Sachverständiger erklärte, dass die Blutwerte des Pferdes eine sofortige Operation nicht zuließen.

Laut des Sachverständigen hätte der Tierarzt die sich bildende Schwellung bemerken und reagieren müssen. Dafür wäre genug Zeit gewesen. Der Tierarzt legte dem Oberlandesgericht München mehrere Schriftsätze vor, darunter von einem Metzger, die das Gegenteil beweisen sollten. Dieser erläuterte, dass Tiere innerhalb einer halben Minute verbluten. Die Argumentation des Tierarztes konnte das Gericht nicht überzeugen.

Der Schadensersatz setzt sich aus dem Wert des Pferdes (20.000 Euro), den Transportkosten zur Pathologie und den Obduktionskosten zusammen. Zusätzlich muss der Tierarzt die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

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