Update: Schweinepest in Hessen. Verbote und Einschränkungen für Bürger
Groß-Gerau, HE | Am 15.6. wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Probe eines Wildschweins aus Hessen positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Eine der ersten Maßnahmen war die Einrichtung einer Restriktionszone von 15 km um die Fundstelle. Dieses Gebiet umfasst insgesamt 8 Landkreise und Städte in Hessen und in Rheinland-Pfalz.
Welche Einschränkungen gelten für Bürger in den Restriktionsgebieten
- Die maschinelle Bodenbearbeitung und Ernte ist zu unterlassen.
- Der Transport von Wildschweinen und Wildschweinprodukten ist verboten.
- Leinenpflicht für Hunde.
- Grundsätzliches Jagdverbot.
- Desinfektionsmöglichkeiten an allen Ein- und Ausgängen jeder Schweinehaltung.
- Export von Schweinefleisch ist verboten.
- Verendet aufgefundene Wildschweine sind zu melden.
Die aufgelisteten Maßnahmen sind nicht vollständig und können für Landkreise und Städte in der Restriktionszone abweichen. Auch wenn dieser Artikel regelmäßig überarbeitet wird, kann die Aktualität nicht garantiert werden.
Allgemeinverfügungen der einzelnen Städte und Regionen
Für eine detaillierte und rechtlich verbindliche Auflistung aller Einschränkungen finden Sie hier die Allgemeinverfügungen der einzelnen Regionen.
Frankfurt Allgemeinverfügung
Kreis Darmstadt-Dieburg Allgemeinverfügung
Kreis Groß-Gerau Allgemeinverfügung
Kreis Main-Taunus Allgemeinverfügung
Kreis Mainz-Bingen & Mainz Stadt Vereinzelte Einschränkungen
Kreis Offenbach Allgemeinverfügung
Wiesbaden Allgemeinverfügung
Bürgertelefon und Kadaversammelplatz im Kreis Groß-Gerau eingerichtet
Um die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen, wird aktuell nach toten Wildschweinen in der Region gesucht. Dies wird von den zuständigen Behörden organisiert. Der Landkreis Groß-Gerau hat unterdessen eine Tierkadaver-Sammelstelle nahe des Veterinäramtes, einschließlich einer Desinfektionsschleuse, eingerichtet. Weitere sollen folgen.
Für die Bürger der Region hat der Landkreis jetzt ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter 06152 989898 erreichbar ist.
der Tiermedizin