Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz durch FLI bestätigt
Alzey-Worms, RP |
In einer Pressemeldung am Montag informiert die Kreisverwaltung Alzey-Worms aus Rheinland-Pfalz über den Fund von zwei tödlich erkrankten Wildschweinen in Gimbsheim. Die Tiere wurden gemäß der Anordnung des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest ins LUA verbracht. Bei der ersten Untersuchung wurde das Virus der Afrikanischen Schweinepest festgestellt. Die behördliche Bestätigung durch das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (das Friedrich-Loeffler-Institut) steht noch aus.
Update - 9.7.24, 17:55
Das Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat gerade den Schweinepestausbruch in Rheinland-Pfalz bestätigt. Es wird erwartet, dass sich in Kürze das zuständige Amt des Landkreises über die nächsten Schritte äußertEs gibt mittlerweile weitere Verdachtsfall in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen.
Die zuständige Kreisverwaltung Alzey-Worms hat die Ermittlungen zu den tot aufgefundenen Wildschweinen aufgenommen und eine Expertenfachgruppe auf Kreisebene einberufen. Die Wildschweine wurden unschädlich beseitigt. Der Landrat der zuständigen Kreisverwaltung Alzey-Worms, Heiko Sippel, hat das Tierseuchenbekämpfungszentrum des Verbundes Rheinhessen in Bereitschaft versetzt. Außerdem wurde die ASP-Sachverständigengruppe des Kreises zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen, um die Situation und die Ermittlungsergebnisse zu bewerten und bereits erste mögliche Maßnahmen festzulegen.
Nächste Schritte
Rheinland-Pfalz hat seinen Status "frei von ASP (Afrikanischer Schweinepest)" verloren. Als direkte Konsequenz wird vermutlich eine 3-10 km Restriktionszone um die Fundstelle eingerichtet werden. Innerhalb dieser Restriktionszonen würden Allgemeinverfügungen die Auflagen für Landwirte, Nutztierhalter und Privatpersonen festlegen.
Zusätzlich ist das Absuchen der umliegenden Wald- und Feldgebiete nach weiteren verendeten Tieren wahrscheinlich.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Als Überträger der ASP sind erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Tierkadaver sowie Schlacht- bzw. Speiseabfälle anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Zyanosen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch perakute Todesfälle. Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Impfstoffe existieren derzeit nicht.
Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht jedoch nicht. Diese können aber als Überträger, sogenannte Vektoren, fungieren.
der Tiermedizin