Urteil
14.8.24
 Eine Königspython auf einem Ast

© Angiola Harry

54 Königspythons: Animal Hoarder muss 6000 Euro Strafe zahlen

Wunsiedel, Bayern | Ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Wunsiedel wurde Anfang August 2024 wegen gravierender Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Gericht befand ihn in 54 Fällen schuldig, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Er hatte 54 Würgeschlangen jahrelang in engen, dunklen und stark verschmutzten Schubladen gehalten.

Großangelegte Durchsuchungsaktion mit Veterinäramt und Polizei

Im Februar 2023 wurden die Missstände durch eine großangelegte Durchsuchungsaktion aufgedeckt. Beamte des Landratsamtes Wunsiedel, unterstützt von der Polizeiinspektion Wunsiedel, den betroffenen Kommunen und Experten der Reptilienauffangstation, durchsuchten mehrere Orte im Landkreis. Dabei wurden mehr als 90 exotische Tiere sichergestellt, darunter zahlreiche Pythonschlangen, ein Leoparden-Gecko und ein Brillen-Kaiman. Die Tiere waren ohne Genehmigung und unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten worden.

Strafverfahren und Konsequenzen

Der Angeklagte hatte zunächst einen Strafbefehl von 4800 Euro erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Dieser Einspruch führte zu einem umfangreichen Gerichtsverfahren, das in einer höheren Geldstrafe von 6000 Euro endete. Neben der Geldstrafe muss der Mann auch die Kosten des Verfahrens, einschließlich der teuren Gutachten von Schlangenexperten und der Verteidigungskosten, tragen. Die beschlagnahmten Reptilien wurden in die Reptilienauffangstation nach München gebracht, wo sie nun artgerecht untergebracht werden. Der Mann betonte, zu Unrecht verurteilt worden zu sein, und ist sich keiner Schuld bewusst. Die Verschmutzung begründete er damit, dass die Razzia am "Tag der Reinigung" stattgefunden hatte.

Warnung vor illegaler Tierhaltung

Dieser Fall verdeutlicht die ernsten Konsequenzen illegaler Tierhaltung und unterstreicht die Bedeutung des Tierschutzes. Die Behörden betonen die rechtlichen Risiken einer ungenehmigten Haltung gefährlicher und geschützter Tiere und warnen vor den strengen Strafen, die solche Verstöße nach sich ziehen können.

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