AFD scheitert an GOT Abschaffung
Berlin, BE | Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, die im November 2022 eingeführte Gebührenordnung für Tierärzte rückgängig zu machen.
Die Kritik an den gestiegenen Kosten, insbesondere für Pferdehalter, wurde anerkannt, jedoch als Angelegenheit der Bundesregierung und der Länderzuständigkeit betrachtet.
Inhaltliche Zusammenfassung des Antrags der AfD (Drucksache 20/9746):
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die kürzlich vorgenommenen Änderungen an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) rückgängig zu machen. Insbesondere soll die obligatorische Hausbesuchsgebühr gestrichen werden. Darüber hinaus werden Reduzierung des bürokratischen Aufwands, Einhaltung des EU-Rechts in der Dokumentation, Stärkung der Berufsausübungsfreiheit der Tierärzte und Maßnahmen gegen den Tierärztemangel gefordert.
Um dem Tierarztmangel entgegenzuwirken, werden politische Unterstützung und verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine erleichterte Zulassung zum tierärztlichen Studium und Förderprogramme für Ausbildungs- und Weiterbildungspraxen.
der Tiermedizin