Bauer klagt: Muss die gesamte Herde getötet werden, wenn Tuberkulose festgestellt wird?
Ostallgäu, BY | Ein Landwirt aus dem Ostallgäu kämpft juristisch gegen die Entscheidung des Landratsamts, seine gesamte Rinderherde töten zu lassen, nachdem bei einem Großteil der Tiere Tuberkulose diagnostiziert wurde. Der Vorfall begann im Sommer, als der Bauer seine Rinder vorzeitig von der Alm holte, da erste Anzeichen der Krankheit in seiner Herde sichtbar wurden. In nachfolgenden Tests bestätigte sich die Tuberkulose bei etwa 70 seiner insgesamt 120 Rinder.
Das Landratsamt ordnete daraufhin die Tötung aller Tiere an, auch der negativ getesteten, da diese nach veterinärmedizinischer Einschätzung als „ansteckungsverdächtig“ gelten. Die Behörde erklärte, dass diese Maßnahme notwendig sei, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Tötung, auch als „Keulung“ bekannt, hatte bereits begonnen, als der Landwirt Klage einreichte und durch den Antrag auf Eilrechtsschutz eine vorläufige Aussetzung der Maßnahme erreichte. Laut einem Sprecher des Landratsamts wird die Tötung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht weiter vollstreckt.
Der Fall hat auch überregionale Bedeutung, da Tuberkulose laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium nicht nur zwischen Tieren, sondern auch zwischen Tieren und Menschen übertragen werden kann. Es wurde jedoch bestätigt, dass die Rinder anderer Bauern, die den Sommer ebenfalls auf derselben Alm verbracht hatten, negativ auf Tuberkulose getestet wurden.
Die endgültige Entscheidung des Gerichts steht noch aus, und der Landwirt hofft, durch den Rechtsweg die vollständige Tötung seiner Rinderherde verhindern zu können.
Die derzeit geltende Regelung kann in der Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes (Tuberkulose-Verordnung) nachgelesen werden.