Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen die Blauzungenkrankheit unbegrenzt verlängert
Berlin | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Ausnahmeregelung zur Anwendung von Impfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit bis auf Weiteres verlängert. Damit können Tierhalter in Deutschland ihre Rinder, Schafe und Ziegen weiterhin gegen die durch Gnitzen übertragene Krankheit impfen lassen. Die entsprechende Verordnung, die eine lückenlose und unbegrenzte Anwendung von drei maßgeschneiderten Impfstoffen ermöglicht, wurde heute vom Bundesrat bestätigt.
Bundesminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Wir müssen unseren Tierhaltern weiterhin alle Möglichkeiten eröffnen, ihre Tiere vor den schweren Folgen der Blauzungenkrankheit zu schützen. Impfungen bieten den besten Schutz. Es ist wichtig, dass die Tierhalter jetzt handeln, um ihre Tiere rechtzeitig vor dem kommenden Frühjahr zu impfen, wenn die nächste Gnitzen-Saison beginnt.“
Die Blauzungenkrankheit wird durch den Virus des Serotyps 3 (BTV-3) verursacht und betrifft vor allem Rinder, Schafe und Ziegen. Für diese Tierarten kann die Krankheit schwerwiegende Folgen haben, die bis zum Tod führen können. Besonders bei Schafen und Ziegen sind die Verläufe oft fatal. Für den aktuellen Serotyp BTV-3 gibt es bislang keinen in der EU zugelassenen Impfstoff. Um dennoch Schutzmöglichkeiten zu bieten, hatte das BMEL im Juni eine Eilverordnung erlassen, die den Einsatz von drei speziell dafür vorgesehenen Impfstoffen des Paul-Ehrlich-Instituts für sechs Monate genehmigte.
Mit der heutigen Verordnung wird die Frist für die Anwendung dieser Impfstoffe ohne zeitliche Begrenzung verlängert. Diese Regelung gilt nun so lange, bis ein EU-zugelassener Impfstoff gegen den Serotyp BTV-3 zur Verfügung steht.
Die Blauzungenkrankheit, die durch Gnitzen übertragen wird, stellt nicht nur eine gesundheitliche Bedrohung für Tiere dar, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe haben. Daher appelliert Bundesminister Özdemir an alle Tierhalter, den Impfschutz ihrer Tiere frühzeitig sicherzustellen, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die neuen Regelungen zur Impfstoffverwendung gelten umgehend und sorgen dafür, dass die betroffenen Tiere weiterhin ausreichend geschützt werden können.
der Tiermedizin