5.8.24

Landtierarztquote: BLTK warnt vor verspäteter Wirkung und fordert zusätzliche Maßnahmen

München, BY | Am 25. Juli teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung mit, dass man dem Ziel, das Veterinärmedizinstudium bis zum Wintersemester 2025/2026 für mehr Personen zugänglich zu machen, einen Schritt näher gekommen ist. Die Bayerische Tierärztekammer begrüßte diesen Schritt in einer Stellungnahme, betonte jedoch, dass die Auswirkungen erst in sechs Jahren spürbar sein werden und weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Die im „Landtierarztquote“-Gesetzesentwurf enthaltenen Vorgaben für Bewerbungs- und Auswahlverfahren für das Tiermedizinstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München werden von der Bayerischen Landestierärztekammer sehr begrüßt. Seit 2019 fanden viele Treffen und fachliche Gespräche der bayerischen Tierärzteschaft, vertreten durch Dr. Iris Fuchs, Dr. Siegfried Moder und Dr. Karl Eckart, mit dem für Tierärztinnen und Tierärzte zuständigen Minister im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, sowie Landestierärztin Dr. Christine Höfer statt. „Wir können von einem ersten Erfolg sprechen“, so Dr. Iris Fuchs, Präsidentin der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK).

Dieser Schritt stellt eine wichtige Grundlage für die zukünftige tierärztliche Versorgung des ländlichen Raums dar.

Dr. Iris Fuchs, Präsidentin der BLTK

Tierärztinnen und Tierärzte sind unverzichtbar

Ein Blick auf die aktuelle Tierseuchenlage zeigt, dass die Arbeit von Tierärztinnen und Tierärzten in der Nutztierpraxis bereits jetzt unverzichtbar für den Erhalt der regionalen Lebensmittelproduktion ist. Das im November 2020 gemeinsam mit dem StMUV entwickelte und auf fünf Säulen basierende "Zukunftskonzept Landtierärzte" ist eine zielgerichtete und wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Tiergesundheit und der ökonomischen Verhältnisse in Nutztierbetrieben. Dieses Konzept muss jedoch durch eine schnelle Verbesserung der Rahmenbedingungen in der tierärztlichen Praxis ergänzt werden.

Dringend notwendig für die Gegenwart

Da die Sicherstellung der tierärztlichen, flächendeckenden Versorgung nicht nur den Nutztierbereich, die Lebensmittelsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz betrifft, sondern auch Pferde, Klein- und Heimtiere sowie die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung umfasst, wird die Maßnahme zur „Landtierarztquote“ erst frühestens in sechs Jahren Wirkung zeigen. Daher appellieren wir erneut an die zuständigen Ministerien, sich für die Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen einzusetzen:

  • Arbeitszeitgesetz: Erweiterung des Entscheidungsspielraums für flexibleres Arbeiten und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
  • Schwangerschafts-Mutterschutzgesetz: Flexibilisierung für Tierärztinnen basierend auf Risikobewertung.
  • Bürokratieabbau: Reduzierung des Dokumentationsaufwands bei Einhaltung des EU-Rechts.
  • Finanzierung der LMU/Veterinärmedizinischen Fakultät: Mehr Mittel und weniger bürokratischer Druck bei Drittmittelbeschaffung, Fokus auf Lehre und praxisnahes Studium.
  • Förderung von Ausbildungspraxen: Finanzielle Unterstützung für Praxen.
  • Niederlassungsprämien: Prämien für Praxen in besonders bedürftigen Regionen.
  • Vergütung von Fahrtzeiten: Angepasste Vergütung für amtliche Tierärztinnen und Tierärzte in der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
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