BMEL veröffentlicht Gesetzesentwürfe für mehr Tierschutz
Berlin, BB | Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 1. Februar 2024 einen Referentenentwurf für das Tierschutzgesetz und das Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz veröffentlicht. Interessensverbände können noch bis zum 1. März 2024 Stellungnahmen abgeben
Problem und Ziel Seit 2002 hat der Tierschutz in Deutschland Verfassungsrang durch die Aufnahme als Staatszielbestimmung im Grundgesetz erhalten. Dies bedeutet, dass Tiere nun auch rechtlich geschützt sind. Die Verbesserung des Tierschutzes hat daher eine hohe Priorität, was sich auch in den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags 2021-2025 zeigt.
Ein neues Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll Rechts- und Vollzugslücken schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse anpassen, um den Tierschutz umfassend zu stärken.
Lösung Durch die Änderung, Ergänzung oder Ersetzung bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Tieren sowie durch den Erlass und die Ergänzung von Ermächtigungsgrundlagen im Tierschutzgesetz sollen bestehende Defizite behoben werden. Dabei sind insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen hervorzuheben:
- Das grundsätzliche Verbot Tiere angebunden zu halten
- Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe
- Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren
- Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen
- Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen
- Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten
- Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens
der Tiermedizin