Aktuelle Diskurse
der Tiermedizin
Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz (GG) ist dem Tierschutz in Deutschland ein deutlich stärkeres Gewicht zugekommen. Durch das Einfügen der Wörter „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag seit 2002 auch auf Tiere. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen. Weder der Tierschutz noch mit ihm konkurrierende Verfassungsgüter besitzen seither einen generellen Vorrang. Im Konfliktfall ist im Rahmen der Abwägung und unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung sowie der besonderen Umstände zu entscheiden, welches verfassungsrechtlich geschützte Gut zurückzutreten hat. In der Gesamtbilanz der vergangenen zwanzig Jahre zeigt sich jedoch, dass in verschiedenen Bereichen des Umgangs mit Tieren nach wie vor Defizite bestehen. Den Tierschutz zu verbessern hat daher eine hohe Priorität. Das zeigt sich auch an den zahlreichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 „Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ in diesem Bereich. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vereinbarungen ist unter anderem auch das vorliegende Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse angepasst werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken.
Original Text / BMEL
Durch die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz (GG) ist dem Tierschutz in Deutschland ein deutlich stärkeres Gewicht zugekommen. Durch das Einfügen der Wörter „und die Tiere“ in Artikel 20a GG erstreckt sich der Schutzauftrag seit 2002 auch auf Tiere. Dem ethischen Tierschutz wurde damit Verfassungsrang verliehen. Weder der Tierschutz noch mit ihm konkurrierende Verfassungsgüter besitzen seither einen generellen Vorrang. Im Konfliktfall ist im Rahmen der Abwägung und unter Berücksichtigung der falltypischen Gestaltung sowie der besonderen Umstände zu entscheiden, welches verfassungsrechtlich geschützte Gut zurückzutreten hat. In der Gesamtbilanz der vergangenen zwanzig Jahre zeigt sich jedoch, dass in verschiedenen Bereichen des Umgangs mit Tieren nach wie vor Defizite bestehen. Den Tierschutz zu verbessern hat daher eine hohe Priorität. Das zeigt sich auch an den zahlreichen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 „Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ in diesem Bereich. Voraussetzung für die Umsetzung dieser Vereinbarungen ist unter anderem auch das vorliegende Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse angepasst werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken.
Original Text / BMEL