Milchverbände finden Teile des TierSchG 'völlig überflüssig'
München, BY | Die süddeutschen Milchwirtschaftsverbände lehnen den Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab, es sei denn, bestimmte Anpassungen werden vorgenommen. Dabei muss das Tierwohl praxisgerecht verbessert werden.
Ein gesetzliches Verbot der Anbindehaltung wird als völlig überflüssig angesehen, da bereits ein erdrutschartiger Rückgang von anbindehaltenden Milchviehbetrieben stattfindet. Eine 5-jährige Übergangszeit für die Umstellung wird als zu kurzfristig betrachtet.
Die Kombihaltung soll als akzeptable Form anerkannt werden, mit der Forderung nach mindestens 120 Tagen Weidegang und freier Bewegung. Die Begrenzung auf höchstens 50 Rinder wird als unpraktisch angesehen und soll gestrichen werden.
Die bestehenden Regelungen zur betäubungsmittelfreien Veröden der Hornanlagen sollen beibehalten werden.
Stellungnahme zum Entwurf es geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes
Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von:
- Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV)
- Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.V. (BLHV)
- Bayerischer Bauernverband
- Genossenschaftsverband Bayern e.V.
- Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V.
- Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg e.V.
- Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft e.V. (VBPM)
- Verband der Milcherzeuger Bayern e. V. (VMB)
der Tiermedizin