Außenansicht des Bundesratsgebäudes Das Gebäude des Bundesrates

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Bundesrat befürwortet Tierschutzgesetz, fordert aber Änderungen

Berlin, BE | In Ihrer fast 100-seitigen Empfehlung vom 24.06.24 begrüßen die Ausschüsse des Bundesrats grundsätzlich des Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, bekräftigen aber die Wichtigkeit, das Gesetz im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen. Mit insgesamt 130 Änderungsanträgen und zahllosen Anpassungsempfehlungen zeichnet sich daher eine lange Debatte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ab. Der Ausschuss hat sich zu Themen wie die die Registrierung von Hunden und Katzen, Online-Tierhandel, Qualzucht-Regeln, Schwänzekupieren, Videoüberwachung in Schlachteinrichtungen, Verbot der Haltung bestimmter Tiere an wechselnden Orten, Kontrolle von Betrieben mit tierischen Nebenprodukten und Kennzeichnungspflicht für verendete Rinder und Schweine geäußert.


Tierschutznovelle war kurz vor dem Aus

Auch wenn die Ausschussempfehlung die Gesetzesnovelle grundsätzlich befürwortet wurde, ist der Generalantrag aus Bayern, das Gesetz zu kippen, nur knapp gescheitert. Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) hat sich öffentlich gegen die aktuelle Version des Grünen Politikers Cem Özdemir ausgesprochen und den Entwurf als handwerklich und qualitativ schlecht gemacht bezeichnet.

Nur eine Woche zuvor hat sich das Land Bremen über eine Pressemitteilung zur Tierschutzgesetzesnovell geäußert und findet, dass viele Änderungen nicht weit genug gehen. Insgesamt sollen von allen Bundesländern mehr als 130 Änderungsanträge im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eingereicht worden sein.


Das wird teuer

In seiner abschließenden Bewertung hat der Ausschuss vor allem immer wieder Bedenken über erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Länder und die Nutztierhaltung geäußert. An mehreren Stellen werden Forderungen an die Bundesregierung genannt, entsprechende Mittel verlässlich und ausreichend bereitzustellen.


Dauerüberwachung von Schlachthöfen mit Künstlicher Intelligenz

Die Ausschüsse begrüßen eine Videoaufzeichnung für Schlachtbetriebe und fordert, dass neben den großen Schlachthöfen auch für mittlere und kleine geeignete praktikable Anforderungen gewährleistet werden. Als geeignetes Mittel der dauerhaften und lückenlosen Überwachung der Schlachthöfe empfiehlt der Bundesrat KI-Systeme. Dafür wird gefordert, Mittel zur Entwicklung und Umsetzung geeigneter KI-Systeme bereitzustellen und geeignete Forschungsvorhaben auf den Weg zu bringen.


Fristen für Anbindehaltung zu lang und Anforderungen zu gering

Der Bundesrat hat sich 2016 gegen die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern ausgesprochen. Das Verbot im aktuellen Gesetzesentwurf wird daher befürwortet, jedoch sollte die Frist von 12 Jahren auf fünf Jahre verkürzt werden. Für Betriebe mit bis zu 50 Rindern erkennt der Bundesrat die Regelungen zur saisonalen Anbindehaltung an, hält jedoch die Kombihaltung für problematisch und fordert Verbesserungen der Haltungsbedingungen im Winter. Mittelfristig soll die saisonale Anbindehaltung mit einer Frist versehen und nicht unbegrenzt fortgeführt werden.

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