Tierschutzgesetz: bpt kritisiert unzureichende Regelungen

Frankfurt, Hessen | Der bpt Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. hat am 28.02. seine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf zur geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes veröffentlicht. Darin werden die Bemühungen des Entwurfs anerkannt, jedoch die konkrete Umsetzung beanstandet.

Leider ist gut gemeint, aber nicht immer auch gut gemacht.

bpt, Stellungnahme zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes

Dabei werden in dem Referentenentwurf tierschutzrelevante Themen wie Tiergenetik nicht erwähnt, jedoch bauliche Vorschriften in Schweineställen, die nicht den Zuständigkeitsbereich dieses Gesetzes mit einschließen, mit aufgenommen.

Der bpt hat sich zu den geplanten und teils widersprüchlichen Regelungsvorschlägen in der Stellungnahme geäußert, weist aber darauf hin, dass die vorgegebene Frist von vier Wochen nicht ausreicht, um den Referentenentwurf einem Praxischeck zu unterziehen.

Die Forderung an das Bundesministerium ist es, nach der Einarbeitung der Anmerkungen von Verbänden und Ländern eine weitere Stellungnahme zu ermöglichen. Sollte der Entwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, kann keine flächendeckende Kontrolle gewährleistet werden und die Akzeptanz der Regelungen bei Tierhaltern gefährden.

Stellungnahme des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. als PDF

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