VDH muss sich dem Vorwurf gezielter Falschinformation stellen

Potsdam, BB | Die Landestierschutzbeauftragte Brandenburgs, Dr. Anne Zinke, äußert sich zu der vom VDH initiierten Petition gegen das neue Tierschutzgesetz. Dabei kritisiert die approbierte Tierärztin eine Falschdarstellung des Vereins und versichert, dass es kein Verbot von Hunderassen geben wird.

Von pauschalen Verboten bestimmter Hunderassen, wie es der VDH darstellt, war und ist gar keine Rede

— Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte Brandenburg

Weiter erklärt sie, dass bei dem neuen Tierschutzgesetz lediglich der Qualzuchtparagrafen ausgeweitet wird, um zu verhindern, dass Tiere aufgrund ihrer angezüchteten Merkmale ein Leben mit Schmerzen und Leiden führen müssen. Dazu zählen Atemnot bis hin zu Skelettfehlbildungen und chronisch entzündeter Haut.

Hintergrund: Ende März hat der Verband für das Deutsche Hundewesen e​.​V. (VDH) die Kampagne "Wird der Dackel verboten?" zusammen mit einer Petition gestartet. Die medienwirksame Aktion hat bisher fast 50.000 Unterschriften gesammelt und einen Diskurs in der Bevölkerung gestartet. Der VDH bemängelt eine Unbestimmtheit und nicht eindeutige Festlegung der Krankheitsmerkmale und befürchtet, dass auch gesunde Hunderassen verboten werden könnten.

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