Neues Tierschutzgesetz soll Bundeskabinett übergeben werden

Berlin, BE | Am 22. Mai soll der Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Bundeskabinett übergeben werden. Dort werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Minister der Ampelregierung über das weitere Vorgehen beraten.

Damit wird der Abschluss der Ressortabstimmung eingeleitet. Anfang Februar wurde der Referentenentwurf der geplanten Gesetzesnovellierung vom BMEL an Verbände und Vereine versandt. Es wurde eine Frist von 28 Tagen für die Stellungnahme zu dem 77-seitigen Entwurf gewährt. Verbände wie die Bundestierärztekammer haben in ihren Stellungnahmen angemerkt, dass die zur Verfügung gestellte Zeit für ein Feedback zu knapp bemessen war.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, verweist auf die anhaltende Kritik und fordert eine Neuverhandlung des Tierschutzgesetzes:

„Der bisher bekannte Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz erfüllt weder den Anspruch eines Staatsziels noch entspricht er dem Inhalt des Koalitionsvertrags. Ich rate Bundesminister Cem Özdemir dringend, seinen Entwurf nicht am Mittwoch ins Kabinett zu geben, sondern auf Nachverhandlungen zu setzen. Nach der Sommerpause ist noch Zeit genug für das parlamentarische Verfahren und einen Beschluss noch vor Weihnachten. Dafür braucht es nur Mut und den politischen Willen. Dann kann aus dem bislang am Nutzen ausgerichteten Gesetz doch noch ein Tierschutzgesetz werden, das seinen Namen verdient.“

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