14.2.24

Tierschutzgesetz: Landwirtschaftsverband fürchtet Konsequenzen

Münster, NW | Benedikt Langemeyer, Vorsitzender des WLV-Milchausschusses, kritisiert an dem neu geplanten Tierschutzgesetz insbesondere die Auswirkungen auf Bayern, wo das Verbot den Strukturbruch von geschätzten 10.000 Betrieben befürchten lässt. Auch die geplante Vorschrift zur Lokalanästhesie beim Enthornen von Rindern stößt auf Bedenken, da sie zusätzliche Kosten verursacht und in Regionen mit Tierärztemangel zu Schwierigkeiten führen kann.

In der Schweinehaltung sollen neue Vorschriften zum Schwänzekupieren eingeführt werden, wobei dieses nur erlaubt sein soll, wenn bereits Probleme mit Schwanz- und Ohrbeißen aufgetreten sind und entsprechende Ursachenanalysen durchgeführt wurden. Der WLV betrachtet diese Vorschriften als weiteren Versuch, die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland einzuschränken.

Der WLV plant, im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum Änderungsentwurf einzureichen, der bis zum 01. März läuft. Kritisiert wird insbesondere der bürokratische Aufwand für die Betriebe sowie der mangelnde praxisorientierte Ansatz im Sinne des Tierschutzes.

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