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24.5.24
Bundesminister Cem Özdemir hält eine Ansprache.

© BMEL

Neues Tierschutzgesetz passiert Kabinett: Was ändern sich?

Berlin, BE | Heute hat Bundesminister Cem Özdemir auf einer Pressekonferenz die Zustimmung des Bundeskabinett für das neue Tierschutzgesetz verkündet. Ursprünglich sollte diese Ankündigung bereits zwei Tage zuvor erfolgen, wurde jedoch kurzfristig abgesagt.

Özdemir betonte, dass es sich um die umfangreichste Überarbeitung handelt und das Tierschutzgesetz auf den neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse gebracht werden soll. Damit sollen das Tierschutzgesetz den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden und Rechts- sowie Vollzugslücken geschlossen werden.

Die Tierschutznovelle hatte bisher einen schwierigen Start. Seit der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs zur Tierschutznovellierung Anfang Februar haben zahllose Interessengruppen zu dem Thema Stellung genommen. Nutztierverbände und Zuchtvereine finden die Auflagen zu streng, während Tierschutzverbände die Umsetzung nicht weit genug geht.

Tierschutzgesetzt: Kabinettfassung vom 24. Mai


Übersicht der geplanten Änderungen:

Haustiere

Verbot von Qualzucht: Es soll zukünftig eine Stärkung des Vollzugs des Qualzuchtverbotes auf Bundesländerebene geben. Neben der verstärkten Überwachung bereits bestehender Qualzuchtmerkmale sollen die Qualzuchtregeln um neue Symptome erweitert werden. Zukünftig soll das Ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten werden. Bundesminister Cem Özdemir betonte, dass keine Rassen verboten werden sollen. Die Entscheidung, ob ein Tier zur Zucht verwendet werden darf, wird daher nach ersten Erkenntnissen eine Einzelfallentscheidung bleiben.

Onlinehandel: Verkäufer von lebenden Tieren sollen in Zukunft verpflichtet werden, ihre personenbezogenen Daten auf der Onlineplattform anzugeben. Dies soll die Anonymität verhindern und die Nachverfolgbarkeit stärken. Im Zuge dessen wird auch der Verkauf von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verboten.


Nutztiere

Schlachthöfe: Tiermisshandlungen in Schlachthöfen sollen künftig durch lückenlose Videoaufzeichnungen in den tierschutzrelevanten Bereichen unterbunden werden. Das bedeutet, dass die Anlieferung, Unterbringung, Betäubung und Tötung der Tiere aufgezeichnet werden müssen. Behörden sollen uneingeschränkten Zugriff auf diese Aufnahmen erhalten, um Tierschutzverstöße aufdecken zu können. Wie lange die Aufnahmen aufbewahrt werden müssen und ob zusätzliches Personal in den Behörden für die Sichtung dieser Daten bereitgestellt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Schwanz kürzen (Kupieren): Das Kupieren von Schwänzen bei Lämmern soll verboten werden. Bei Ferkeln soll es nur noch in Ausnahmefällen und unter Auflagen erlaubt sein.

Ausbrennen von Hornanlagen: Das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern soll zukünftig nur noch unter Betäubung zulässig sein.

Anbindehaltung: Eine der umstrittensten Gesetzesänderungen unter Tierschützern und Landwirten betrifft die Anbindehaltung. Diese soll zukünftig grundsätzlich untersagt werden, und zwar nicht nur für Kühe, sondern auch für Esel, Ziegen und Co. Besonders für Kleinbauern in den Alpenregionen wird mit erheblichen Anpassungsschwierigkeiten gerechnet. Daher soll die ganzjährige Anbindehaltung erst in 10 Jahren vollständig abgeschafft werden. Die Kombihaltung, bei der Rinder teilweise angebunden im Stall und teilweise auf Wiesen gehalten werden, soll weiterhin erlaubt bleiben.

Zirkus: Wanderzirkusse sollen bald keine neuen Tiere mehr anschaffen dürfen, insbesondere Elefanten, Affen, Giraffen und Flusspferde. Tiere, die sich bereits im Besitz eines Zirkus befinden, dürfen weiterhin gehalten werden, vorausgesetzt, dass ihre artgerechte Haltung gewährleistet ist.


Straftaten

Tierquälerei: Zukünftig müssen Tierquäler mit härteren Strafen rechnen. Tierquälerei aus Gewinnsucht sowie das Leiden einer großen Anzahl von Tieren könnten zu verschärften Urteilen führen. Zum Beispiel müssten dann Animal Hoarder oder Personen, die Giftköder auslegen, mit Haftstrafen von 3-5 Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wissenschaft: Im ersten Entwurf des Tierschutzgesetzes wurde das grundlose Töten von Tieren als strafbar betrachtet. Wissenschaftler, die zum Beispiel am Ende eines Versuchsdurchlaufs Mäuse euthanasieren, hätten sich in diesem Fall strafbar gemacht. Cem Özdemir hat jedoch zugesichert, dass dies nicht der Fall sein wird und dass Tierversuche, wie sie derzeit erlaubt sind, fortgesetzt werden dürfen. Es soll jedoch eine Konkretisierung in der Versuchstierordnung geben.


Nächste Schritte

Nachdem der Bundeskabinett dem Entwurf von Bundesminister Cem Özdemir zugestimmt hat, wird der Gesetzesentwurf zur Diskussion dem Bundesrat und Bundestag vorgelegt. Ob dies noch vor der Sommerpause im Juli geschieht, ist bisher nicht bekannt. Fest steht schon jetzt dass das Amt eines/einer Bundesbeauftragten für Tierschutz wird jetzt auch auf gesetzlicher Ebene verankert werden wird. Damit wird dieser Bereich Zukünftig immer Teil der Regierung sein.

Video: Pressekonferenz mit Bundesminister Cem Özdemir

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