Mehrere Listenhunde aus Brandenburg auf dunkelgrünem Hintergrund

© Philipp Enders

Rasseliste in Brandenburg wird zum 1. Juli abgeschafft

Potsdam, BB | Am Mittwoch den 26. Juni hat das Brandenburger Innenministerium die neue Hundehalterverordnung veröffentlicht. Diese soll bereits nächste Woche am Montag, den 1. Juli, in Kraft treten. Ganz ohne Vorwarnung wird das Gesetz aber nicht eingeführt. Bereits bei der 2. Tierschutzkonferenz im Mai wurden die Änderungen angekündigt.

Rasseliste für "Kampfhunde" in Brandenburg wird abgeschafft

Mit der Abschaffung der Listenhunderegelung kommt Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) seinem Versprechen nach und erleichtert damit die Haltung von insgesamt 18 Hunderassen in Brandenburg. Dazu zählen American Pit Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann und Dogo Argentino.

Eine vollständige Liste mit Bildern aller bisherigen Listenhunde in Brandenburg finden Sie hier

Bisher wurden die 18 Hunderassen in zwei Gruppen aufgeteilt. Listenhunde der Kategorie 1 galten als unwiderlegbar gefährlich und deren Haltung war damit nahezu unmöglich. Bei Listenhunden der Kategorie 2 wurde die Gefährlichkeit vermutet und musste mit einem Wesenstest widerlegt werden. Mit der neuen Regelung fallen nun über ein Dutzend Auflagen zur Haltung dieser Hunde weg. Auch können sich einige Tierbesitzer über Erleichterungen bei der Hundesteuer erfreuen.

Ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird, muss in Zukunft dann zum Beispiel nach einem Vorfall individuell eingeschätzt werden.

"Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund", sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) zur Neuerung. Auch Ministerpräsident Woidke bekräftigte bei der zweiten Tierschutzkonferenz, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse, sondern am Verhalten festgelegt werden sollte. Damit wendet sich die Politik in Brandenburg von der mittlerweile 20 Jahre alten Regelung rechtskräftig ab.

Ab 1. Juli gilt eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde in Brandenburg

Die neue Hundehalterverordnung schreibt auch vor, dass Hunde in Zukunft mit einem Transponder (Chip) gekennzeichnet werden müssen. So brauchen alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen diese Mikrochip-Kennzeichnung, die eine eindeutige Identifikation möglich macht. Dafür ist die Registrierung auf einer Plattform notwendig. Erhofft wird sich so ein genauer Überblick über die Anzahl der Hunde in Brandenburg.

Zum Original

Weitere allgemeine Meldungen

ac.uk
vor 6h

Herdenmanagement 24/7 - Gesunde Kühe mithilfe von Videoüberwachung

zu dem Artikel Herdenmanagement 24/7 - Gesunde Kühe mithilfe von Videoüberwachung
vmf-online.de
vor einem Tag

Mehr Geld für TFAs: Tarifverhandlungen in Frankfurt gestartet

zu dem Artikel Mehr Geld für TFAs: Tarifverhandlungen in Frankfurt gestartet
bundesrat.de
vor einem Tag

Entwurf zum Tierschutzgesetz im Bundesrat

zu dem Artikel Entwurf zum Tierschutzgesetz im Bundesrat
Tierseuche
hessen.de
vor einem Tag

Hessen meldet ersten Fall der Blauzungenkrankheit

zu dem Artikel Hessen meldet ersten Fall der Blauzungenkrankheit
sachsen-anhalt.de
vor 2 Tagen

480 € Praktikumsprämie bei Tierarztpraxen in Sachsen-Anhalt

zu dem Artikel 480 € Praktikumsprämie bei Tierarztpraxen in Sachsen-Anhalt
Aktuelles
von Fell bis Feder
Weitere
Nachrichten